Terraoil-Aktien dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bafin kann solche Massnahmen ergreifen, wenn ein Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft.
Die Voraussetzungen seien im Fall Terraoil erfüllt, erklärte die Behörde. Ein Verstoss gegen die Massnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und werde von der Bafin verfolgt.
Das in Albanien tätige Ölförderunternehmen Terraoil hat von der Schweizer Börse gerade erst grünes Licht für die Ausgabe von bis zu 24 Millionen Aktien erhalten. Es sollen so bis zu 28,3 Millionen Franken zusammenkommen. Die Angebotsfrist endet am 15. Juli.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) wollte keine Stellungnahme zu Terraoil abgeben. Man äussere sich nicht zu einzelnen Fällen oder möglichen Abklärungen oder Verfahren, erklärte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Terraoil war zuletzt in die Schlagzeilen geraten. Gemäss Recherchen des «Kassensturz» soll Terraoil Einnahmen aus Ölfeldern kalkuliert haben, die sie nicht besitzt und einen Firmenwert von mehreren 100 Millionen Franken vorgaukeln. Der tatsächliche Wert liege aber nahe Null. Schweizer Anleger hätten praktisch ihr gesamtes Investment verloren.
Ebenfalls laut «Kassensturz» soll die Firma zu viel Geld aus den Covid-19-Hilfskrediten bezogen haben. Geschäftsführer Peter Krempin habe einen Umsatz für 2019 von 21 Millionen Franken angegeben - tatsächlich seien es aber nur 370'000 Franken gewesen. Damit wäre die Firma für den Bezug eines Hilfskredits von maximal 37'000 Franken - 10 Prozent des Umsatzes - berechtigt gewesen. Stattdessen habe Terraoil allerdings einen Kredit über 500'000 Franken bezogen.
Das Zuger Unternehmen betonte jedoch in einer Stellungnahme zum «Kassensturz»-Beitrag, dass es «die mit der Vergabe dieser Kredite verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten» habe. Die Zuger Staatsanwaltschaft gab im April auf Anfrage bekannt, dass gegen Terraoil wegen des Sachverhalts ein Verfahren hängig sei. Gegenüber der Nachrichtenagentur AWP erklärte die Strafverfolgungsbehörde vergangene Woche, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei.