In Lausanne wurden drei Personen zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten die ehemalige SVP-Kantonalpräsidentin genötigt Informationen preiszugeben.
Verurteilung
In Genf wurde ein Urteil zu einem Holocaust-Leugner gefällt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Personen sind in Lausanne zu Geldstrafen verurteilt worden.
  • Sie nötigten die ehemalige SVP-Kantonalpräsidentin zur Herausgabe von geheimen Infos.
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Das Polizeigericht Lausanne hat am Mittwoch drei Personen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie waren an der Abhöraffäre bei der Waadtländer SVP beteiligt. 2015 drohte ein ehemaliges Parteimitglied mit der Veröffentlichung von Aufnahmen, um vertrauliche Informationen über die Krise innerhalb der Kantonalpartei zu erhalten.

Der Hauptangeklagte, ein ehemaliger Gemeinderat von Lausanne, wurde wegen versuchter Nötigung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken zahlen, die Bewährung ist auf zwei Jahre angesetzt. Die beiden Mitangeklagten wurden wegen Komplizenschaft mit einer Geldstrafe von 15 beziehungsweise 10 Tagessätzen zu 30 Franken und zwei Jahren Bewährung verurteilt.

Vertrauenskrise bei der SVP

Der Fall geht auf eine parteiinterne Krise 2014 zurück. Die damalige SVP-Kantonalpräsidentin Fabienne Despot hatte eine interne Sitzung mit einem SVP-Vertreter aus einem verfeindeten Lager heimlich aufnehmen wollen. Weil dieser nicht zur Sitzung erschien, wurde nur ein halbstündiges Gespräch mit den anderen wartenden Vorstandsmitgliedern aufgezeichnet.

Ein Jahr später tauchte diese Aufnahme beim ehemaligen SVP-Mitglied und heutigen BDP-Politiker Jean-Luc Laurent auf. Dieser benutzte die Aufnahme als Druckmittel, um vertrauliche Daten über den ehemaligen Vizepräsidenten der SVP Schweiz zu erhalten.

Kein triviales Vergehen

Für das Lausanner Polizeigericht hatte der Angeklagte «einen obsessiven Wunsch», in den Besitz dieser Aufnahme zu gelangen. «Er wusste, dass es ein Mittel der Nötigung gegen Despot war und dass er ihr schweren Schaden zufügen konnte. Für ihn rechtfertigte der Zweck die Mittel», urteilte der Gerichtspräsident.

Für das Gericht ist die Schuld der drei Angeklagten «nicht unwesentlich». Der Hauptangeklagte habe seine privaten Interessen in den Vordergrund gestellt. Er habe kein angemessenes Schuldbewusstsein gezeigt oder aufrichtige Reue geäussert. Er wird die Hälfte der Verfahrenskosten tragen müssen.

Despot, die in diesem Fall die Anklägerin war, wurde eine Entschädigung von 10'500 Franken zugesprochen, welche die drei Angeklagten gemeinsam bezahlen müssen. Die Parteien haben zehn Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

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