Die neue Regelung zum Umgang mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, ist auf der Zielgeraden. Die Ständeratskommission zeigt sich einverstanden mit Änderungen des Nationalrats.
Krankenkassen Ombudsstelle
Mit der Corona-Krise gab es weniger Fälle bei Ombudsstelle der Krankenversicherer. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieser beschloss, dass säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden.
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Das befürwortet die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ebenfalls einverstanden ist die Kommission damit, dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird.

Das Geschäft soll in der Frühlingssession zu Ende beraten werden. Kernelement war die Frage, ob es für Kantone weiterhin möglich sein soll, Listen zu führen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlten. Nur äusserst knapp sprachen sich National- und Ständerat gegen die Abschaffung solcher Listen säumiger Prämienzahlender aus.

Personen auf den Listen erhalten nur noch in Notfällen medizinische Behandlungen. Eine Notfallbehandlung liegt nach neuer Definition dann vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gefährden kann.

Rund 160'000 Personen bezahlen ihre Krankenkassenrechnungen nicht. Aktuell gibt es schwarze Listen in den Kantonen Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug. In Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen wurde das Instrument wieder abgeschafft. 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollen die Listen abschaffen.

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