Die EU-Kommission plant ein neues Lieferkettengesetz. Von diesem Gesetz wären deutlich mehr Firmen betroffen, als vom geplanten Gesetz in Deutschland.
Guatemala
Bauer mit Kaffeefrüchten in Guatemala. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission will mit einem neuen Gesetz die Lieferketten besser kontrollieren.
  • Dadurch sollen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besser geschützt werden.
  • Das Gesetz würde in der ganzen EU etwa 13'000 Firmen betreffen.
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Die EU-Kommission plant ein neues Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten. Darin sollen die Regelungen zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards deutlich über die deutschen Regeln hinaus verschärft werden. Das geht auf Medienberichte zurück.

Bei dem EU-weiten Gesetz eine Schwelle von 500 Beschäftigten vorgesehen, berichteten «Wirtschaftswoche» und «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am Dienstag. Für sensible Branchen wie Textilien, Lebensmittel und Mineralien könne das geplante Gesetz bereits ab eine Grenze von 250 Mitarbeitenden gelten.

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Textilproduzenten in Bangladesch erhalten weniger Bestellungen. Foto: K M Asad/dpa/Symbolbild - dpa-infocom GmbH

Das deutsche Gesetz hingegen soll ab 2023 zunächst für Firmen ab 3000 und ein Jahr später ab 1000 Mitarbeitenden gelten. Betroffen sind zudem nur direkte Zulieferer, eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen.

Rund 13'000 Firmen in Europa wären betroffen

Die Kommission will indes die europäischen Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette auf Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsverstösse zu kontrollieren. Unter bestimmten Umständen sollen die Firmen auch für Verstösse der Zulieferer haften.

«Wirtschaftswoche» und «FAZ» beriefen sich auf den Entwurf der Kommission, das die Behörde Mitte der Woche vorlegen will. «Freiwillige Aktionen haben sektorübergreifend keine grossflächigen Verbesserungen gebracht», heisst es demnach in dem Verordnungsentwurf. Bis zur Präsentation sind indes noch Änderungen an dem Text denkbar. Gelten soll das Gesetz für rund 13'000 europäische Firmen.

Deutschland ist zur Umsetzung von EU-Recht verpflichtet. Bei einem europäischen Gesetz, das über die nationalen Regeln hinausgeht, muss die Regierung das deutsche Gesetz anpassen.

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