Gemeinde informiert über zukünftige Bioabfuhr

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Seit über 20 Jahren, seit dem Jahr 1996, organisiert das Grünabfuhrteam Zuzwil unter der Leitung von Urs Flammer das Einsammeln des Grünguts. Nach Rücksprache mit dem Grünabfuhrteam wird sich dies nun ändern. Die Gemeinde übernimmt das System der Biosammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Bazenheid (ZAB). Auch an dieser Stelle dankt der Gemeinderat Urs Flammer und seinem Team für die jahrelangen zuverlässigen Dienste für die Zuzwiler Bevölkerung.
Siedlungsabfälle
Die Mitgliedgemeinden des Zweckverbandes Abfallverwertung Bazenheid sind verpflichtet, die Siedlungsabfälle dem ZAB zur Verfügung zu stellen. Demzufolge kann eine Gemeinde nicht ohne Zustimmung des ZAB Dritte mit der Entsorgung von Siedlungsabfällen beauftragen. Die bisherige Durchführung der Grünabfuhr durch das Grünabfuhrteam wurde vom ZAB toleriert. Nun soll aber das andernorts bewährte Angebot des ZAB für eine Bioabfuhr genutzt werden.
Verwertung oder Vergärung
Die Bundesverordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen schreibt vor, dass die biogenen Abfälle rein stofflich verwertet oder zur Vergärung verwendet werden müssen. Der grosse Vorteil der Vergärung besteht darin, dass in einer ersten Stufe des Prozesses eine energetische Nutzung stattfindet (Produktion von Gas zur Veredelung zu Biogas und/oder zur Verstromung) und damit anschliessend das Gärgut stofflich verwertet werden kann. Bei der Kompostierung hingegen erfolgt nur eine stoffliche Verwertung. Die fehlende «energetische Nutzung» bei der Kompostierung ist die Ursache der Geruchsbildung.
Biomüll
Der Bioabfuhr können neben Gartenabfällen auch Haushaltabfälle sowie Speisereste mitgegeben werden wie beispielsweise Fleisch, Fisch und Brot (Essensreste), Kaffee- und Teesatz (inklusive Filterpapier und Haushaltpapier), Gartenabfälle, Rasenschnitt, Blumensträusse und Topfpflanzen, Obstund Gemüseabfälle, Eierschalen und Rüstabfälle, Federn und Haare, Kleintiermist sowie Backabfälle und kompostierbare Grünabfallbeutel «compobag ». Der Bioabfuhr können unter anderem nicht mitgegeben werden: vergärbare Abfälle wie Plastiksäcke (Ausnahme kompostierbare Grünabfallbeutel «compo-bag»), Abfallbeutel, Kaffeerahmbecher, PET-Flaschen, Zigarettenkippen, Steine, Kehricht, Asche, Glas, Windeln, Alufolien, Kaffeekapseln, Werkstoffe sowie Hundesäcke. Im Gegensatz zur aktuellen Grüngutsammlung wird für die Bevölkerung ein Mehrwert geschaffen.
Verursacherprinzip
Mit der Einführung der Bioabfuhr wird eine Ganzjahressammlung mit etwa 44 Sammeltouren angeboten, wöchentlich von April bis November und in den Wintermonaten alle zwei Wochen. Die Bereitstellung in Kübeln zwischen 80 und 800 Litern an den noch festzulegenden Sammelpunkten ist möglich. Es gelten in allen Gemeinden des ZAB-Gebietes die gleichen Preise für Einzelleerungen respektive für eine Jahrespauschale. Beispielsweise beträgt die Jahrespauschale für einen 80 Liter-Grünkübel 100 Franken oder für einen 240 Liter-Grünkübel 300 Franken für die über 40 Leerungen. Einzelleerungen werden für 16 Franken angeboten. Der Verkauf von Einzelmarken und Jahresvignetten erfolgt durch die Gemeinde und bei weiteren Verkaufsstellen. Im Spätherbst 2018 folgen dazu zusätzliche Informationen.
Häckselservice
In den letzten Jahren war das Angebot des Häckseldienstes nicht mehr gefragt. Deshalb wurde auch eine von der Gemeinde früher organisierte Häckseltour nicht mehr angeboten. Der Häckselservice wird seither durch Privatunternehmen ausgeführt.
Abfallreglement anpassen
Das Reglement über die Abfallentsorgung ist seit 1. September 2015 in Kraft. Dieses regelt unter anderem die Abfallbewirtschaftung. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bioabfuhr wird eine Reglementsänderung notwendig. Die Referendumsauflage wird in den nächsten Wochen erfolgen.
-Mitteilung der Gemeinde Zuzwil (mba)