Die französische Justiz an den US-Onlinehändler Amazon dazu verpflichtet, seine Lieferungen in der Corona-Krise vorerst auf lebensnotwendige Produkte zu beschränken.
Amazon-Logo
Amazon-Logo - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anordnung gilt während Risiko-Überprüfung in Lagerhallen wegen Coronavirus.
Ad

Ein Gericht in Nanterre gab am Dienstag einer Klage von Gewerkschaftsvertretern statt, wonach Amazon zunächst die Corona-Risiken für die Arbeiter in Lagerhallen überprüfen müsse. Währenddessen dürfe der Onlinehändler nur Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte vertreiben. Andernfalls drohe dem Unternehmen eine Strafe von einer Million Euro.

Die Regelung greife für zunächst einen Monat, hiess es in dem Urteil, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Amazon habe den Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen gegenüber seinen Angestellten in den Lagerhallen nicht ausreichend Rechnung getragen, erklärten die Richter.

Die Gewerkschaft SUD hatte gegen den Konzern geklagt und zudem die Schliessung sämtlicher Lagerhallen in Frankreich gefordert, da in diesen inmitten der Pandemie mehr als hundert Angestellte zugleich arbeiteten. In diesem Punkt folgten die Richter der Gewerkschaft jedoch nicht.

Frankreich hat wegen der Corona-Krise drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft verfügt. Am Dienstag wurde die Ausgangssperre bis zum 11. Mai verlängert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EuroGerichtKlageLebensmittelStrafeGewerkschaftAmazon