EU-Gericht entscheidet über Steuervorteile für Fiat und Starbucks

Das Wichtigste in Kürze
- Die Urteile werden auch vor dem Hintergrund des Streits um Steuervergünstigungen für den Technologiekonzern Apple in Irland mit Spannung erwartet..
Die EU-Kommission beschloss im Jahr 2015, dass beide Länder deshalb Beihilfen in Millionenhöhe von den Unternehmen zurückfordern müssen. Gegen diesen Beschluss klagten Fiat und Luxemburg sowie Starbucks und die Niederlande vor dem EU-Gericht. (Az. T-755/16, T-759/15, T-760/15, T-636/16)
Die Urteile werden auch vor dem Hintergrund des Streits um Steuervergünstigungen für den Technologiekonzern Apple in Irland mit Spannung erwartet. Das EU-Gericht verhandelte vergangene Woche über die Forderung der EU-Kommission an Irland, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Ein Urteil in diesem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet. Gegen die Entscheidung im Fall von Fiat und Starbucks kann auch noch der Europäische Gerichtshof angerufen werden.