Der brasilianische Fussballstar Neymar hat sich in einem Streit um Markenrechte an seinem Namen vor dem Gericht der Europäischen Union durchgesetzt.
Fussballstar Neymar
Fussballstar Neymar - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht der Europäischen Union bestätigt Nichtigerklärung einer Marke.
Ad

Das Gericht in Luxemburg entschied am Dienstag, dass die von einem Portugiesen im Jahr 2012 angemeldete Marke «Neymar» nichtig ist. Es bestätigte damit die vom Europäischen Markenamt Euipo auf Antrag des Fussballers getroffene Entscheidung, dass der Mann bei der Anmeldung der Marke «bösgläubig» gehandelt habe. (Az. T-795/17)

Der Portugiese hatte im Dezember 2012 das sogenannte Wortzeichen Neymar als Unionsmarke für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen angemeldet. Die Marke wurde daraufhin im April 2013 eingetragen, im Februar 2016 beantragte der Fussballstar aber erfolgreich die Nichtigerklärung. Dagegen richtete sich nun die Klage des Portugiesen vor dem Gericht der Europäischen Union.

Die Richter in Luxemburg zeigten sich jedoch überzeugt, es sei nicht vorstellbar, dass der Mann im Jahr 2012 nichts von der Existenz des Fussballers gewusst habe. Sie wiesen dazu unter anderem darauf hin, dass er am selben Tag die Wortmarke «Iker Casillas» angemeldet habe. Dieser war viele Jahre Torwart von Real Madrid und der spanischen Nationalmannschaft.

Das Gericht folgte deshalb der Ansicht des Markenamts Euipo, die Anmeldung der Marke «Neymar» sei nur damit zu erklären, dass er als Trittbrettfahrer das Ansehen des Fussballers habe ausnutzen wollen. Dieser Beurteilung habe der Kläger kein überzeugendes Argument entgegengehalten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Real MadridNeymar