Die Credit Suisse hat in der Beschattungsaffäre einen anderen Prüfbeamten verlangt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abblitzen lassen.
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Das Logo der Credit Suisse. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Credit Suisse wird der Beschattung ehemaliger Spitzenmanager beschuldigt.
  • Ein Prüfbeamter sollte das Institut untersuchen, wogegen sich die Bank wehrte.
  • Das Bundesgericht hat eine Unabhängigkeits-Beschwerde der CS abgelehnt.
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Im Jahr 2019 wurde eine Beschattungsaffäre bei der Credit Suisse publik. Daraufhin eröffnete die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) ein Verfahren und installierte einen unabhängigen Prüfungsbeauftragten bei dem Institut. Die Bank legte jedoch Beschwerde ein, welche nun vom Bundesgericht abgelehnt wurde, berichtet «Cash».

Die CS zweifelt in ihrer Beschwerde die Unabhängigkeit der beauftragten Anwaltskanzlei an. Das Bundesgericht konnte jedoch keine Befangenheit feststellen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil teilte das Gericht seine Entscheidung mit. Es soll kein anderer Prüfbeamte eingesetzt werden.

Die Schweizer Grossbank nimmt die Entscheidung zur Kenntnis. «Wie bereits im September 2020 angekündigt, kooperiert Credit Suisse beim laufenden Enforcementverfahren vollständig mit der Finma.» So zitiert das Portal einen Credit-Suisse-Sprecher.

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