Die Bundesregierung erhöht den Druck auf Fluggesellschaften zu einer Erstattung für Reisende, deren Flüge wegen der Corona-Krise gestrichen wurden.
Parkende Lufthansa-Maschinen am Münchner Franz-Josef-Strauss-Flughafen
Parkende Lufthansa-Maschinen am Münchner Franz-Josef-Strauss-Flughafen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherschützer kritisiert schlechte Kommunikation der Airlines.
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«Was da passiert, ist eine Frechheit», sagte der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiss (CDU), der «Bild»-Zeitung vom Montag. Auch Verbraucherschützer üben Kritik an den Fluggesellschaften: «Es gibt nur wenige und dann eher kleinere, die offen kommunizieren», sagte Reiserechtsexperte Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg der Nachrichtenagentur AFP.

Der CDU-Politiker Bareiss kritisierte, dass die Rückerstattungen in Deutschland viel zu lange dauerten, während sie in anderen Ländern «oft problemlos» liefen. «Die Fluggesellschaften haben eine rechtliche Verpflichtung ihren Kunden gegenüber, und ich erwarte, dass die auch erfüllt wird», sagte der Tourismusbeauftragte. Mit Blick auf die Milliardenhilfen für Fluggesellschaften in der Corona-Krise fügte er hinzu: «Und das von Unternehmen, deren Zukunft von der Solidarität und Hilfe der Allgemeinheit abhängt.»

«Vielfach wird einfach der Kontakt abgebrochen», bemängelte Verbraucherschützer Bartel. Er verwies darauf, dass betroffene Kunden ein Mahnbescheidsverfahren einleiten und im Zweifel auch einen Gerichtsprozess anstreben können. «Ich glaube schon, dass da einige klagen werden», sagte Bartel. Er schätzt diese Entscheidung als «Schmerzfrage» ein - womöglich werde eher bei nicht rückerstatteten Kosten für teure Fernflüge geklagt als bei Billigflügen.

Die Bundesregierung hatte Ende Mai eine Regelung für eine freiwillige Gutscheinlösung auf den Weg gebracht. Demnach können Reiseanbieter und Reisebüros den Kunden für Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie entfielen, anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlung auch Gutscheine im entsprechenden Wert anbieten. Die Reisenden können aber selbst entscheiden, ob sie den Gutschein annehmen. Lehnen sie ihn ab, behalten sie ihren Kostenerstattungs-Anspruch.

Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Wochenende betont, Fluglinien müssten ausgefallene Reisen innerhalb von sieben Tagen erstatten, wenn die Kunden keine Gutscheine akzeptierten. Sie warb allerdings für die Gutscheinlösung: «Wenn alle auf einer Auszahlung bestehen, wird es für manche Airline hart.»

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