Emmi verkauft eine «Oat Milk», in der neben Hafer- auch Kuhmilch drin steckt. Beim Bund spricht man von «vermutlicher Irreführung».
Kuhmilch
Die EU hat genau geregelt, was als Milch bezeichnet werden darf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Good Day Oat Milk» von Emmi besteht aus Kuhmilch und Haferdrink.
  • Rein pflanzliche Produkte dürfen wegen der EU nicht als Milch bezeichnet werden.
  • Lebensmittelrechtlich ist der Name des Emmi-Produktes korrekt, trotzdem wurde er geändert.
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Immer mehr pflanzliche Milch-Alternativen landen im Supermarkt. Mittlerweile mischt auch die Milch-Branche selbst mit. Verarbeiter Emmi produziert seit Frühling ein Caffè Latte in einer veganen Variante. Und mit Beleaf hat der Schweizer Milch-Gigant gleich eine eigene pflanzliche Linie auf die Beine gestellt.

Dennoch sorgt der Konzern dieser Tage bei Veganern für rote Köpfe. Grund dafür ist die «Good Day Oat Milk» (Übersetzt: Guter Tag Hafermilch). Denn anders als der Produktname suggeriert, steckt in der Tüte nicht nur Hafermilch drin.

«Diese Milch wird als Hafermilch verkauft, besteht aber aus 50 Prozent Kuhmilch. Obacht beim Einkaufen», schreibt die Vegane Gesellschaft Schweiz auf Facebook. Die Tierschutzorganisation Animal Rights Switzerland hat mittlerweile gar eine Lauterkeitsbeschwerde gegen das Produkt eingelegt.

Verpackung erhält neuen Namen

Der Konzern reagiert auf die Kritik, wie Sprecherin Sibylle Umiker erklärt: «Aufgrund von einzelnen Konsumentenbeanstandungen haben wir den Namen des Produkts bereits auf Oat & Milk angepasst.» Die Verpackungen mit dem neuen Namen kommen voraussichtlich Ende Jahr in den Handel.

Die Bezeichnung von Milch-, Käse- und Fleisch-Alternativen sorgen immer wieder für Zoff. Die Branche wirft Herstellern von pflanzlichen Alternativen regelmässig Kundentäuschung vor.

Vegan Wurst Cervelat
Vegane Wurst lässt der Bund zu, vegane Cervelats aber nicht. - Screenshot BLV

Im Sommer 2020 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Informationsschreiben publiziert, um Klarheit zu verschaffen. Darin ist geregelt, welche Namen für Milch-, Käse und Fleisch-Alternativen erlaubt sind.

Denn: «Die Aufmachung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte und die Werbung dürfen die Konsumenten nicht täuschen.» So ist etwa «Vegane Milch» ein No-Go, «Schlagcrème auf Sojabasis» lassen die Bundesbeamten hingegen durchgehen.

«Namensänderung angemessen»

Und bei der «Good Day Oat Milk»? Mit dem Fall konfrontiert, sagt BLV-Sprecherin Claire Bussy Pestalozzi: «Dieses Produkt mit der Bezeichnung ‹Oat Milk› kann irreführend sein, da daraus nicht klar wird, dass das Produkt auch 50 Prozent Kuhmilch enthält. In diesem Zusammenhang erscheint die Änderung des Fantasienamens in ‹Hafer und Milch› angemessen.»

Emmi-Sprecherin Sibylle Umiker hält fest, dass sich das BLV-Informationsschreiben ausschliesslich um Alternativen zu tierischen Lebensmitteln beziehe. «Unsere ‹Good Day Oat Milk› ist keine Milch-Alternative. Es steht Milch drauf und es ist im lebensmittelrechtlich korrekten Sinn Milch drin.»

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Hafermilch ein gängiger Ausdruck. Auf der Verpackung werden aber Begriffe wie «Haferdrink» oder «Oat-Drink» aufgedruckt. Grund ist eine EU-Verordnung: Demnach ist der Name «Milch» ausschliesslich dem «durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion vorbehalten».

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