Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (09.00 Uhr) eine Entscheidung zu Klagemöglichkeiten von Verbraucherschutzverbänden gegen Datenschutzverstösse in sozialen Netzwerken wie Facebook.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv hatte eine Unterlassungsklage gegen Facebook erhoben, weil das Unternehmen seiner Ansicht nach im Fall der kostenlosen Onlinespiele die Nutzer unzureichend über die Erhebung und Weitergabe von Daten informierte..
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Der BGH muss über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Zusammenhang mit der Erhebung und Übermittlung von Daten bei Onlinespielen entscheiden. Bei der Verhandlung im Februar hatte sich angedeutet, dass der BGH den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen könnte. (Az. I ZR 186/17)

Der vzbv hatte eine Unterlassungsklage gegen Facebook erhoben, weil das Unternehmen seiner Ansicht nach im Fall der kostenlosen Onlinespiele die Nutzer unzureichend über die Erhebung und Weitergabe von Daten informierte. Dabei konnte ein «Sofort spielen»-Button angeklickt werden. Der Betreiber des Spiels erhielt dadurch Informationen wie E-Mail-Adresse oder Statusmeldungen.

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