Aufsicht über Anlagenvermittler soll künftig bei der Bafin liegen

Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucherschützer und Kreditwirtschaft begrüssen Kabinettsbeschluss.
Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht dafür, die Aufsicht über solche Investmentdienstleister und Berater für Anlageprodukte ab 2021 schrittweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu bündeln. Das sei «seit Jahren überfällig», erklärten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gemeinsam.
Bislang werden Anlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern ihres jeweiligen Bundeslands kontrolliert. Doch «Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung», erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. Nach Angaben der Verbände sind rund 38.000 zugelassene Vermittler in Deutschland von der Gesetzesänderung betroffen, die bis zum Sommer final verabschiedet werden soll.
Im parlamentarischen Verfahren sollten auch die bislang geringeren Standards für Vermittler bei der Finanzberatung von Verbrauchern an das gesetzliche Niveau für Banken angepasst werden, forderte der BVR. Andernfalls liege eine «Scheinsicherheit» vor, die nicht im Kundeninteresse sei.
Kritik an einer Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler äusserte indes der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Der Verband sei überzeugt, «dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird», erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. Als praxistaugliche Lösung befürworte der Verband einen Vorschlag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den Industrie- und Handelskammern zu vereinheitlichen.