Der Nachlassvertrag des verschuldeten Pipeline-Betreibers Nord Stream 2 AG mit den Gläubigern wurde vom Kantonsgericht Zug genehmigt.
Nord Stream 2 AG
Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas nach Deutschland liefern. (Archivbild) - afp
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Das Kantonsgericht Zug hat den Nachlassvertrag des verschuldeten Pipeline-Betreibers Nord Stream 2 AG mit den Gläubigern genehmigt.

Gericht entscheidet über Nachlassvertrag

Das Gericht hat am Freitag über seinen Entscheid zum Nachlassvertrag in einer kurzen Mitteilung informiert. Der Beschluss ist demnach noch nicht rechtskräftig und somit auch noch nicht vollstreckbar.

Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.

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