Ein 78-jähriger Landwirt aus dem Kanton Zug hat wiederholt gegen Umweltauflagen beim Güllen verstossen – und zeigte sich selbst von der Polizei unbeeindruckt.
Gülle
Diesen Geruch mögen nicht alle: Ein Traktor mit Gülleanhänger versprüht die Gülle. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Landwirt missachtete mehrfach den Gülle-Abstand zu Strassen und andere Regeln.
  • Beim letzten Vorfall ignorierte er gar die Polizei und sagte: «Erschiesst mich doch.»
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten 1350-Franken-Geldstrafe.
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Wenn er erst einmal mit dem Güllen beginnt, kennt er offenbar kein Halten mehr. Ob er die Regeln dabei verletzt, ist ihm scheinbar egal. Dafür wurde ein Bauer in Zug nun per Strafbefehl verurteilt.

Wie die Zuger Staatsanwaltschaft festhält, ging jüngst um zwei Fälle im Februar und März dieses Jahres. Der 78-jährige Landwirt brachte auf einer Wiese in Steinhausen ZG Gülle aus – ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten.

Konkret hielt der Bauer den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Strasse nicht ein: Ein zwei Meter breiter Streifen entlang von Verkehrswegen darf aus Gründen des Gewässerschutzes nicht gedüngt werden, weil dort Gülle leicht über Schächte in Gewässer gelangen kann.

Auch die seit Anfang 2024 in der ganzen Schweiz geltende Pflicht zur Ausbringung mit dem Schleppschlauchsystem missachtete der Senior. Über den Fall berichtet «zentralplus».

Polizeieinsatz mit drastischer Aussage

Der Mann ist kein Unbekannter bei den Behörden: Bereits Ende 2024 war er wegen ähnlicher Verstösse gegen das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz verurteilt worden. Offenbar zeigte diese Sanktion keine Wirkung.

Beim jüngsten Vorfall im März rückte gar die Polizei aus und traf den Mann beim Güllen an. Die Einsatzkräfte forderten ihn auf, die Arbeit zu unterbrechen und den Traktor abzustellen.

Stört dich der Geruch von Gülle?

Doch der Landwirt fuhr unbeirrt weiter. Er habe die Fläche noch fertig güllen wollen, erklärte er – und fügte gegenüber der Polizei an, man müsse ihn schon erschiessen, wenn man ihn stoppen wolle.

Die Polizei verzichtete verständlicherweise auf eine weitere Eskalation. So brachte der Bauer seine Arbeit zu Ende – widerrechtlich.

Bauer hat Verunreinigung von Zugersee in Kauf genommen

Wegen mehrfacher Übertretung der Umweltgesetze verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Franken sowie einer Busse von 100 Franken.

Die Strafe ist unbedingt, das heisst: Der 78-Jährige muss sie in jedem Fall bezahlen. Angesichts seiner Vorstrafen attestieren die Ermittler ihm im Strafbefehl eine «ungünstige Prognose» – sprich: Sie halten ihn für uneinsichtig.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass der Bauer mit seinem Verhalten wissentlich in Kauf genommen habe, dass Gülle in die Entwässerungsschächte und schliesslich über den Dorfbach in den Zugersee gelangen könnte.

Die Folgen einer solchen Verschmutzung seien potenziell gravierend. Bereits 2019 hatte ein ähnlicher Vorfall in Hünenberg ein Fischsterben ausgelöst – 200 Tiere verendeten damals nach einem Gülleunfall in einem Bach.

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