Zuger Amtsblatt soll mit nicht amtlichen Anzeigen erscheinen

Das Zuger Amtsblatt soll in der Papierform einen nicht amtlichen Anzeigenanteil enthalten. Der Zuger Regierungsrat schickt eine entsprechende Gesetzesrevision bis am 30. Juni in die Vernehmlassung.
Mit der Gesetzesänderung soll neu ein kostenpflichtiges Abo für das Amtsblatt in Papierform möglich werden. Aktuell kann die gedruckte Publikation nicht abonniert werden, und sie enthält keine privaten Anzeigen.
Zudem soll das Amtsblatt in gedruckter Form grundsätzlich nicht amtliche Anzeigen enthalten, aber nur, wenn die Veröffentlichung an eine externe Firma übergeben werden könne. Nicht amtliche Anzeigen, so die Regierung, seien keine staatliche Aufgabe.
Gesetzesrevision aufgrund SVP-Postulat
Die Gesetzesrevision geht auf ein SVP-Postulat aus dem Jahr 2023 zurück, das von Parlamentarierinnen und Parlamentariern quer durch fast alle Fraktionen mitunterzeichnet wurde und eine Mehrheit des Kantonsparlaments guthiess.
Im Vorstoss forderten sie, dass das Zuger Amtsblatt weiter in gedruckter Form erscheine und die Regierung in einer öffentlichen Ausschreibung ein Unternehmen suche, das ein Papier-Amtsblatt mit Anzeigen herausgebe, mit kostenlosen Anzeigen für Gemeinden, Vereine und Non-Profit-Organisationen.