Zinssenkung: Mieter wollten weniger zahlen – jetzt wird es teurer!

Das Wichtigste in Kürze
- Im März wurde der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,75 auf 1,50 Prozent gesenkt.
- Aber aufgepasst: Wegen der Teuerung kann das sogar zu einer Mietzinserhöhung führen.
- Erste Mietende sind bereits in die Falle getappt.
Anfang März gab es gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sank. Der hypothekarische Referenzzinssatz ging von 1,75 auf 1,50 Prozent zurück.
Heisst: Mieter können verlangen, dass ihre Miete günstiger wird. Doch: Der Schuss kann auch nach hinten losgehen.
Denn: Laut dem Mieterverband kann dies in manchen Fällen sogar zu einer Mietzinserhöhung führen. Der Grund ist die Teuerung.

Die hohe Teuerung in den letzten Jahren führe zu Szenarien, «in welchem der Teuerungsausgleich der Vermieterschaft höher ist als der Senkungsanspruch der Mieterschaft». Davor warnte der Mieterverband bereits im März.
Sprich: Die Miete würde wegen des gesunkenen Referenzzinses zwar billiger. Falls aber die Teuerung lange nicht beachtet wurde, könnte diese nun auf den Preis aufgeschlagen werden. Dann ist die Miete sogar teurer als vorher.
Mietende sind bereits in die Falle getappt
Eine solche Situation hat es noch nie zuvor gegeben. Nau.ch hat deshalb beim Mieterverband nachgefragt: Wie viele Mietende sind bereits in die Falle getappt? Gibt es Fälle, in denen ein Mietsenkungsbegehren gestellt wurde und nun die Miete trotzdem steigt?
Walter Angst vom Mieterverband Zürich sagt: «Ja, es sind aber seltene Einzelfälle.» Genaue Zahlen könne er nicht liefern, da der Verband dazu keine Statistik führe.

Und wie sieht es auf der anderen Seite aus? Also auf der Seite der Verwaltungen?
Die Immobilien-Verwaltung Adimmo AG hat dazu Zahlen.
Und auch hier ist klar: Einige sind in die Falle getappt.
Fabio Filleti, Leiter Bewirtschaftung bei der Adimmo AG sagt zu Nau.ch: «Bei unseren Kunden treten vereinzelt Ausnahmefälle auf, in denen eine Mietsenkung nicht unmittelbar zu einer Reduktion der Brutto-Mietkosten führt.»
Adimmo AG: Entscheidung liegt bei den Eigentümern
Die Adimmo AG verwaltet laut Filetti schweizweit über 15'000 Mietobjekte. Fälle, in denen Mieter billiger wohnen wollten und es schliesslich teurer wurde, seien äusserst selten: «Weniger als zehn im gesamten Portfolio», sagt Filetti.
In solchen Ausnahmefällen sei die Mietzinserhöhung aber marginal. Diese bewege sich im niedrigen zweistelligen Frankenbereich pro Monat.

In den meisten Fällen werde eine solche Situation bei ihnen kulant gehandhabt. Die Mehrkosten werden also nicht in allen Fällen an die Mietenden weitergegeben.
Aber letztlich obliege die Entscheidung über die konkrete Anwendung der Mietzinsanpassungen den Eigentümern. Sprich ihren Auftraggebern. «Selbstverständlich stets im Rahmen der gesetzlich definierten Vorgaben», führt Filetti aus.
Vor dem Senkungsbegehren Anspruch prüfen
Der Mieterverband empfiehlt, den eigenen Anspruch mit dem Online-Rechner oder einer Beratung zu prüfen, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird. «Der Online-Rechner wurde bereits zehntausende Male benutzt.» Dies sagte Larissa Steiner vom Mieterverband Zürich bereits im März zu Nau.ch.
Walter Angst erklärte damals: «Auf der Geschäftsstelle des Mieterverbands Zürich haben wir die Ressourcen für die Beantwortung von Mail- und Telefonanfragen erhöhen müssen.»
Der Mieterverband Bern hat dazu noch genauere Zahlen, die aktuellsten sind vom 2. April: «Der Rechner wurde über 55'000-mal genutzt», sagt Sabina Meier vom Mieterverband Bern. In rund 70 Prozent der Fälle wurde eine Senkung errechnet. Diese betrage im Durchschnitt um die 60 Franken.
Hast du schon mal ein Mietsenkungsbegehren gestellt?
Diese Zahlen zeigen laut Meier, dass es sich auf jeden Fall lohne, als Mietende aktiv zu werden. «Es ist aber wichtig, zuerst zu prüfen und erst dann ein allfälliges Senkungsbegehren zu stellen», erklärt Meier.