Winterthurer IS-Rückkehrerin kommt vor Obergericht

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Winterthurer IS-Rückkehrerin soll im Mai vor Gericht stehen.
- Ihr wird ein Verstoss gegen das IS-Verbot vorgeworfen.
- Im Jahr 2014 ist die damals 15-Jährige mit ihrem Bruder nach Syrien gereist.
Anfang Mai steht eine junge IS-Rückkehrerin vor dem Zürcher Obergericht, die im Jahr 2014 als 15-Jährige nach Syrien reiste. Nun wehrt sie sich vor allem gegen die Therapie, die sie machen soll.
Die junge Frau aus Winterthur reiste zusammen mit ihrem 16-jährigen Bruder ins Gebiet des Islamischen Staates IS in Syrien. Der Bruder soll dort eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt haben. Die Schwester hat gemäss Anklage den Haushalt gemacht, kleine Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet.
Geschwister verweigerten Aussagen bei erster Verhandlung
Zudem sollen beide in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten gestanden sein. Und sie sollen versucht haben, Familie und Freunde aus der Schweiz zum Nachkommen überredet zu haben.
Beim Prozess vor dem Winterthurer Jugendgericht im vergangenen Jahr hatten die beiden fast jegliche Aussage verweigert. Ihre Reise stellten sie als harmlosen Hilfseinsatz für die Bevölkerung dar.

Das Gericht verurteilte die beiden trotzdem wegen Verstosses gegen das IS-Verbot. Die junge Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Während der Untersuchungszeit sass sie bereits 9 Monate im Gefängnis.
Therapie gegen ihren Willen
Eine lange Gefängnisstrafe droht ihr also nicht. Bei ihrem Gang vor Obergericht am 4. Mai geht es ihr primär um die damals gerichtlich angeordnete Gesprächstherapie, die sie nicht absolvieren will. Vor Bundesgericht forderte sie sogar schon den zwischenzeitlichen Therapie-Stopp, bis das Obergericht ihren Fall neu verhandelt habe.
Allerdings vergeblich. Sie muss weiterhin gegen ihren Willen zu den Sitzungen erscheinen. Ihr Verteidiger bezeichnete es gegenüber der «NZZ» einst als «Unsinn», jemanden zu einer Therapie zu zwingen. Das erhöhe die Sicherheit in der Schweiz garantiert nicht.
Neues Strafverfahren gegen den Bruder
Anders als seine Schwester akzeptierte der ein Jahr ältere Bruder das Urteil des Winterthurer Gerichtes. Er erhielt 11 Monate Freiheitsstrafe bedingt. Während der Untersuchungszeit sass er bereits 10 Monate im Gefängnis.
Von der Ideologie losgesagt hat er sich offenbar noch nicht: Die Bundesanwaltschaft eröffnete inzwischen ein neues Strafverfahren gegen ihn, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.