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Weko eröffnet Untersuchung gegen deutschen Tabakhersteller
Die Weko prüft, ob ein deutscher Tabakhersteller gegen das Kartellgesetz verstossen hat. Dies teilt die Kommission am Dienstag mit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Weko leitet eine Untersuchung gegen einen deutschen Tabakhersteller ein.
- Dieser soll Importe seiner Waren in die Schweiz behindert haben.
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Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen einen deutschen Hersteller von Tabakprodukten eröffnet. Dieser habe mutmasslich Importe seiner Waren in die Schweiz behindert, teilte die Behörde am Dienstag mit. Um welches Unternehmen es sich handelt, sagt die Weko nicht.
Es lägen ihr Anhaltspunkte vor, dass zwischen dem Hersteller und einigen Vertriebspartnern vertragliche Exportverbote bestanden hätten, so die Weko. Diese Verbote hätten möglicherweise Parallel- und Direktimporte in die Schweiz verhindert.
Im Rahmen der Untersuchung prüfe man nun, ob diese Exportverbote sogenannte unzulässige vertikale Gebietsschutzabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellten.
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