30 Minuten zu lange parkiert: Deshalb erhielt ein Tesla-Fahrer in Aarau von einer Parkplatzkontrolleurin eine Busse. Daraufhin soll der Fahrer ausgerastet sein.
Tesla Parkplatz Busse
Wegen einer Parkbusse soll ein Tesla-Fahrer in Aarau eine Parkplatzkontrolleurin beschimpft haben. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tesla-Fahrer erhält in Aarau eine Parkbusse.
  • Daraufhin soll der 49-Jährige die Parkplatzkontrolleurin übel beschimpft haben.
  • Nun standen die beiden vor Gericht.
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Ein 49-Jähriger musste sich wegen Hinderung einer Amtshandlung und Beschimpfung vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten. Die «Aargauer Zeitung» berichtet über den Fall.

Alles begann dabei an einem Morgen im September 2024. Der Mann erlebte eine unangenehme Überraschung. Nach einem Besuch im Café Maier am Rain in Aarau hing eine Parkbusse an seinem Tesla.

Die Verantwortliche dafür war noch in der Nähe. Der Mann konfrontierte die Parkplatzkontrolleurin und forderte sie auf, sich auszuweisen. Anstatt ihren Ausweis zu zeigen, wies die Kontrolleurin ihn auf den QR-Code auf der Busse hin – ein Vorgehen das der Mann ablehnte.

Hast du schon einmal eine Parkbusse erhalten?

Die Kontrolleurin schilderte ihre Sicht der Dinge vor Gericht: Sie hatte festgestellt, dass der Tesla über 30 Minuten zu lange geparkt war und stellte daher eine Busse aus. Als sie Beweisfotos machen wollte, wurde sie vom Mann unterbrochen.

Nach Aussage der Kontrolleurin kam der Autofahrer plötzlich aus dem Café gestürmt und beschimpfte sie lautstark als «Schl***e». Er riss den Strafzettel von der Windschutzscheibe und warf ihn weg.

Der Grund, wieso sich die Kontrolleurin nicht einfach auswies? Sie hatte für ihre Tätigkeit gar keinen Ausweis. Sie trug jedoch ein T-Shirt und eine Tasche mit dem Logo der Stadtpolizei Aarau und ihrem Namen.

Freispruch für Tesla-Fahrer

Das Bezirksgericht Aarau sprach den Tesla-Fahrer laut der «Aargauer Zeitung» von den Anschuldigungen frei.

Begründet wird das Urteil damit, dass nicht klar festgestellt werden konnte ob eine Beleidigung stattfand und ob das Fotografieren noch zur Amtshandlung gehörte. Zudem konnte nicht abschliessend gesagt werden, ob die Kontrolleurin eindeutig als Angestellte der Stadtpolizei Aarau erkennbar gewesen war.

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