Verteidiger verlangt in Dielsdorf Freisprüche für Waldbesetzer

Der Verteidiger von vier Umweltaktivistinnen und -aktivisten hat am Freitag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf Freisprüche verlangt: Die Waldbesetzung im Rümlanger Wald sei gar nicht rechtswidrig gewesen. Die Urteile folgen im Juli.
Vor Gericht erschienen die Beschuldigten nicht. Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte sie vom Besuch dispensiert: Da sie bislang keine Aussagen machten und dies auch nicht ändern wollten, hätte eine Befragung wenig gebracht.
Bussen für «Wald statt Schutt» Aktion
Das Statthalteramt hatte den vier Personen eine Gehilfenschaft zur Übertretung des Waldgesetzes vorgeworfen und ihnen Bussen von 750 Franken auferlegt: Ihre Aktion «Wald statt Schutt» sei nicht bewilligt gewesen, das Waldstück «Chalberhau» sei vom 8. bis 20. April 2023 illegal besetzt gewesen.
Von «schwammigen Formulierungen» sprach der Verteidiger der vier Abwesenden. Es sei nicht bewiesen, wer wie lange im Camp war und wer was getan habe. Die Protestaktion gegen eine Rodung von Bäumen für eine Deponie-Erweiterung sei durch Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt.