Uri verschärft Coronaregeln für Spitäler und Heime

Das Wichtigste in Kürze
- Ab Montag führt der Kanton Uri die 3G-Regel für Spitäler und Heime ein.
- Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch einer sterbenden Person.
Uri führt für seine Gesundheits- und Sozialeinrichtungen die 3G-Regel ein und ordnet das Maskentragen an. Die verschärften Bestimmungen gelten ab Montag, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Ausnahmen sind, etwa beim Besuch einer sterbenden Person, möglich. Das Kantonsspital Uri, die Pflegeheime und die Behinderteninstitutionen dürfen demnach nur noch von Personen besucht werden, die über ein Covid-Zertifikat verfügen und damit geimpft, genesen oder getestet sind.
Speicheltests für ungeimpfte Mitarbeitende
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zwei Mal wöchentlich einen gepoolten Speichel-PCR-Test machen. Neu müssen auch alle Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime und der Behinderteneinrichtungen, die ausser Haus gehen, einmal wöchentlich einen solchen Test machen.
Was halten Sie von der 3G-Regel an Heimen und Spitälern?
Ergänzend zu 3G ordnet der Kanton das Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich an. In begründeten Fällen (zum Beispiel bei der Betreuung von Demenzkranken) sind auch hier Ausnahmen möglich.