Eine Beschwerde gegen das RTS für einen «Mise au Point»-Beitrag wurde von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gutgeheissen.
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Das Westschweizer Fernsehen habe nicht sauber gearbeitet, findet die UBI. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein «Mise au Point»-Beitrag habe gegen das Vielfaltsgebot verstossen, befindet die UBI.
  • Damit wurde eine Beschwerde gegen das Westschweizer Fernsehen gutgeheissen.
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen das Westschweizer Fernsehen RTS gutgeheissen. Bei der Beschwerde ging es um einen Beitrag der RTS-Fernsehsendung «Mise au Point». Thema des Beitrags war der Hass im Abstimmungskampf zum Covid-19-Gesetz.

Die erhöhten Sorgfaltspflichten im Vorfeld von Volksabstimmungen seien nicht eingehalten worden, begründet dei UBI in einer Mitteilung am Freitag. In der Popularbeschwerde sei denn auch die Einseitigkeit des Beitrags gerügt worden.

Zwei Wochen vor der eidgenössischen Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz hatte RTS am 14. November vergangenen Jahres in der Sendung «Mise au Point» einen Beitrag über das verhärtete politische Klima in der Schweiz ausgestrahlt. Die Rede war von Hassbotschaften gegen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen.

In dem Beitrag seien praktisch ausschliesslich befürwortende Stimmen zu den Corona-Massnahmen zu Wort gekommen. Dadurch habe er ein einseitiges Bild von den Verantwortlichen für das verhärtete politische Klima vermittelt, so die UBI. Deshalb habe eine Mehrheit der UBI-Mitglieder befunden, dass der Beitrag das Vielfaltsgebot verletzt habe.

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