

Töfffahrer soll Tod eines Kollegen verschuldet haben

Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Kreisgericht Toggenburg steht am Montagnachmittag ein Töfffahrer.
- Er soll einen unerfahrenen Töfffahrer zu riskantem Fahren animiert haben.
- Letzterer kam damals ums Leben.
Vor dem Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG hat sich am Montagnachmittag ein 58-jähriger Motorradfahrer zu verantworten. Er soll einen unerfahrenen Kollegen zu riskantem Fahren animiert und dessen tödlichen Unfall in Kauf genommen haben.
Zum Unfall kam es am 27. September 2020. Der erfahrene Motorradfahrer traf sich an jenem Sonntag in einem Gasthaus auf der Passhöhe zwischen Tösstal und Toggenburg mit drei Junglenkern. Der Italiener habe sich «wiederholt in die Rolle des Lehrer» begeben, heisst es in der Anklageschrift. Er habe den drei Neulingen etwa gezeigt, wie man Kurven fährt.
Gegen 16 Uhr sei die Gruppe in Richtung Mühlrüti SG aufgebrochen. Dabei sei einer der Jungen vorausgefahren, gefolgt vom Beschuldigten. Die beiden anderen seien bald zurückgefallen und hätten die Kollegen aus den Augen verloren.
Kräftemessen auf kurvenreicher Strecke
Unterwegs habe der Italiener den Neulenker überholt, was dieser als Aufforderung für ein Kräftemessen verstanden habe. Der erfahrene Fahrer gab nun laut Anklage das Tempo vor – viel zu schnell für die kurvenreiche Strecke. Der andere, der die Führerprüfung erst wenige Wochen zuvor abgelegt hatte, preschte hinterdrein.
In einer Rechtskurve merkte der Beschuldigte, dass er zu schnell war. Er bremste abrupt, so die Anklageschrift. Der Junglenker wollte eine Auffahrkollision vermeiden, wich aus und stürzte. Der Töff schlitterte über die Strasse in eine Wiese, der Lenker wurde ein Bord hinunter geschleudert. Noch auf der Unfallstelle erlag er seinen Verletzungen.
Die Staatsanwältin klagt den Italiener der vorsätzlichen Tötung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln an. Er habe gewusst, dass er mit seinem Fahrstil den Neulenker «zu einem hochriskanten Fahrverhalten verleitete». Das Risiko eines tödlichen Unfalls habe er in Kauf genommen.
Der Mann soll mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft und anschliessend für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Als Eventualantrag macht die Anklage fahrlässige Tötung geltend. Eine Landesverweisung wäre dann nicht zwingend.