Swiss Cockpit: Neue Sicherheitsregeln für den Zugang

Seit Anfang Mai gelten bei Swiss neue Sicherheitsregeln für den Zugang zum Cockpit. Immer wenn die Cockpittür geöffnet wird, müssen zwei Crewmitglieder vor Ort sein, berichtet «blue News».
Das Ziel: Unbefugte sollen nicht in die Nähe des Cockpits gelangen. Die Massnahme wurde nach einer Verschlechterung der Sicherheitslage eingeführt.
Überwachung der Kabine
Die neue Regelung besagt laut Swiss: «Während das eine Crewmitglied die Cockpit-Tür öffnet und ins Cockpit eintritt, überwacht ein zweites Crewmitglied den Passagierbereich aktiv».
So wird verhindert, dass sich Fluggäste dem Cockpit nähern, während die Tür offen ist, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Die Regelung erfolgte in enger Absprache mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (FOCA).
Swiss Cockpit: Hintergrund und internationale Entwicklungen
Die neue Swiss-Cockpit-Regelung ist eine Reaktion auf Sicherheitsprüfungen und eine verschärfte Lage. Andere Airlines verfolgen ähnliche Ansätze, erklärt die «Bild».

In den USA gelten ab Sommer 2025 noch strengere Vorschriften. Neue Flugzeuge müssen dort mit einer zusätzlichen Barriere vor dem Cockpit ausgestattet sein.
Schutz des Cockpits
Swiss geht davon aus, dass sich die US-Regelung auch auf ausländische Airlines mit dem Ziel USA ausweiten wird. Das berichtet der «Blick».
Die Massnahmen sollen den Schutz des Cockpits weiter erhöhen.
Fliegst du gerne?
In der Vergangenheit gab es Diskussionen über die Zwei-Personen-Regel im Cockpit. Diese wurde ursprünglich nach dem Germanwings-Unglück eingeführt, berichtet «Swissinfo».
Neue Gefahren durch Zwei-Personen-Regel
Später wurde sie wieder abgeschafft, weil sie neue Gefahren schuf. Die Tür war dadurch in einigen Fällen länger offen und bot so Angriffsmöglichkeiten für Attentäter, so «Swissinfo».
Die aktuelle Swiss-Cockpit-Regelung bei Swiss ist nun anders. Sie betrifft nicht die Besetzung des Cockpits durch zwei Personen, sondern den Zugang.
Dadurch steht immer eine Person vor dem Cockpit und überwacht den Passagierbereich.