Ende 2024 entrüstet sich SVP-Nationalrat Andreas Glarner auf X wegen eines Blitzers in Berikon AG. Dafür ist der Aargauer nun verurteilt worden.
Andreas Glarner Blitzer Urteil
SVP-Nationalrat Andreas Glarner wurde wegen einer Warnung vor einem Blitzer verurteilt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Andreas Glarner muss eine Busse zahlen für eine illegale Blitzer-Warnung.
  • Er hatte letztes Jahr ein Foto eines Blitzers auf Social Media geteilt.
  • Das kostet ihn nun 700 Franken.
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Jeder Autofahrer hat sich wohl schon über einen Blitzer geärgert – und gleich dem Mann, der Freundin oder Kollegen davon erzählt. Schliesslich sollen die Liebsten nicht auch noch in die gleiche Falle tappen. Strafrechtlich ist das erlaubt.

Nicht erlaubt ist allerdings das Weitererzählen von Blitzer-Standorten an eine grössere Anzahl von Leuten. Der Richtwert liegt bei 50 Personen.

Eine Grenze, die SVP-Nationalrat Andreas Glarner auf X wohl um ein vielfaches übertrifft. Er hatte sich nämlich vergangenen Dezember in einem Post über einen Blitzer der Regionalpolizei Bremgarten beschwert. Nun gibt es Konsequenzen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

«Abzocke pur»

«Abzocke pur in Berikon ... unsere Regionalpolizei hat wohl das Budget noch nicht ganz erfüllt ...», wetterte Andreas Glarner an einem Samstagmorgen auf X.

X Glarner Blitzer Nationalrat
Auf X stellte Glarner Fotos eines Blitzers in Berikon AG online.
Glarner Andreas Blitzer
Glarner war nicht mit der Positionierung des Blitzers einverstanden.
Glarner Andreas
Er bezeichnete den Blitzer als «Abzocke pur».

Sein Problem: der Standort des Blitzers in Berikon. Dieser stand nämlich «natürlich nicht etwa beim Schulhaus – nein, am Ende des Dorfes, knapp vor dem Ende der 50er-Zone».

Dem Post fügte Glarner zwei Beweisfotos der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an.

Andreas Glarner muss insgesamt 700 Franken bezahlen

Rund 23'000-mal wurde Glarners Post angezeigt. Fast 700 Personen haben ihn geliked.

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Damit macht sich der SVPler wegen öffentlicher Warnung vor Verkehrskontrollen strafbar.

Von der Staatsanwaltschaft wurde er zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Strafbefehlsgebühr von 400 Franken hinblättern.

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