Die kleine Kammer will das Härtefallprogramm ausweiten. Auch der Bundesrat steht hinter diesem Vorstoss.
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Ständerat fordert gesetzliche Grundlagen für Cybersicherheitsprüfungen von vernetzten Infrastrukturen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verlängerung des Härtefallprogramms bis Ende 2021 wird vom Ständerat befürwortet.
  • Zudem fordert er eine Ausnahmeregelung für Grossunternehmen in Existenznöten.
  • Der Bundesrat teilt die Stossrichtung beider Vorstösse, lehnt Letzteren aber ab.
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Der Ständerat verlangt eine Verlängerung des Härtefallprogramms im Covid-19-Gesetz bis Ende 2021. Dazu gepackt hat er auch die Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Grossunternehmen in Existenznöten. Es gehe hier um «die Härtefälle der Härtefälle», sagte Kommissionsprecher Martin Schmid (FDP/GR). Der Ständerat tat ihm dies am Mittwoch gleich.

Der Nationalrat hiess zwei gleichlautende Vorstösse bereits deutlich gut. Beide Anliegen hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ins Rollen gebracht.

Existenzielle Herausforderungen für viele Firmen

Hinter die Verlängerung des Härtefallprogramms bis Ende Jahr konnte sich auch der Bundesrat stellen. Höhere Härtefallbeiträge an Grossunternehmen in begründeten Ausnahmefällen kommen für ihn zwar auch infrage. Er lehnte diesen zweiten Vorstoss aber aus formalen Gründen ab.

Die Kommission begründete ihre beiden Anliegen mit den existenziellen Herausforderungen vieler Firmen ab der zweiten Jahreshälfte 2021. Vor ihnen stehen sie angesichts der schleppenden Erholung der Wirtschaftslage. Dazu gehörten namentlich die Hotellerie und die Tourismusbranche samt ihren Zulieferern sowie der Detailhandel.

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Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda

Auch grössere Unternehmen seien nicht automatisch weniger betroffen und mit unendlich hohen Reserven gesegnet. Deshalb forderte die Kommission in begründeten Ausnahmefällen, dass die festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für stark betroffene Grossunternehmen ab einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken «verhältnismässig überschritten werden kann». Die geltende Regelung sieht eine einmalige Unterstützung von maximal 10 Millionen Franken vor.

Punktuell eingreifen

Die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung hat der Bundesrat laut Schmid bereits vorgesehen. Er dürfte sie an seiner Sitzung vom 18. Juni beschliessen. Eine Verlängerung der Härtefallregelung bis Ende Jahr analog zur ausgebauten Kurzarbeitsentschädigung sei sinnvoll.

Mit den beiden Motionen wolle man nur punktuell und nicht in der Fläche eingreifen. Damit wird auch etwas für Unternehmen gemacht, die mit der geltenden Regelung noch durch die Maschen fielen, betonte Schmid.

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Finanzminister Ueli Maurer spricht an einer Pressekonferenz in Bern, übertragen vom Schweizer Radio und Fernsehen. - Keystone

Bundesrat teilt Stossrichtung

Der Bundesrat teile zwar die Stossrichtung beider Vorstösse, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich um «offene Punkte, die auch wir auf dem Radar haben». Die Zulassung von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen, wie sie die zweite Motion verlange, lehne der Bundesrat vor allem aus formellen Gründen ab.

Die Landesregierung habe keine gesetzliche Möglichkeit, das direkt zu machen, der Weg müsse über die Kantone gehen. Man wolle ihnen deshalb aus der Bundesratsreserve 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen, damit sie die Zusatzbelastung abfedern könnten. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für Mitte Juni geplant. Noch offen ist laut Maurer, wie die 500 Millionen Franken zugeteilt werden.

Bisher 30'000 Härtefallgesuche abgehandelt

Laut dem Finanzminister sind bisher rund 30'000 Härtefallgesuche abgehandelt worden, und laufend würden bei den Kantonen neue eingereicht. Im Gang seien relativ viele Rekursverfahren, oft wegen vermuteter Ungleichbehandlung.

Maurer geht davon aus, dass auch für das Jahr 2022 wohl noch Begleitmassnahmen geprüft werden müssen. Namentlich für die Eventbranche oder die städtische Hotellerie und Gastronomie. Dafür dürfte indes die ordentliche Gesetzgebung genügen.

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