Im Kanton St. Gallen drohen nach Ablauf einer Übergangsfrist Strafen für nicht entfernten Stacheldraht.
Ein Stacheldrahtzaun auf einer Wiese.
Stacheldrahtzäune am Waldrand gefährden Wildtiere – im Kanton St. Gallen sind sie nun verboten. - Pixabay
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Im Kanton St. Gallen wird im Oktober eine vierjährige Übergangsfrist für den Rückbau von Stacheldraht in und ausserhalb von Wäldern ablaufen. Noch immer gebe es «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht», kritisiert der Verband Revier Jagd St. Gallen und kündigt Anzeigen gegen die Grundeigentümer an.

2019 wurde im Kanton St. Gallen mit 11'000 Unterschriften die Initiative «Zäune als Todesfallen für Wildtiere» eingereicht. Im Kantonsrat setzte sich im April 2021 nach einigem Hin- und Her ein Gegenvorschlag durch, der das zentrale Anliegen des Volksbegehrens erfüllte.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Tierwelt

Inzwischen ist Stacheldraht im ganzen Kantonsgebiet verboten. Eine Ausnahme gibt es nur für Rindviehweiden in Sömmerungsgebieten. Für den Rückbau der oft nicht mehr benötigten Zäune sah das Gesetz eine Übergangszeit von vier Jahren vor. Diese Frist läuft im Oktober ab.

Kurz nachdem das Gesetz in Kraft trat, hätten sich Grundeigentümer an den Rückbau von Stacheldraht gemacht, teilte der Verband Revier Jagd St. Gallen mit.

Unzureichende Bemühungen und drohende Strafen

Leider sei dieses Engagement «rasch verebbt». Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist gebe es immer noch «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht» in und ausserhalb des Waldes. Dieser sei nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Wanderer und Biker eine flächendeckende Gefahr.

Die Jägerinnen und Jäger zeigten sich bereit, beim Rückbau von Stacheldrahtzäunen aktiv mitzuhelfen, heisst es in der Mitteilung.

Aktive Unterstützung durch die Jagdverbände

Gleichzeitig sei der Verband entschlossen, nach Ablauf der Übergangsfrist den Rückbau über Meldungen an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) durchzusetzen.

Dazu würden Musteranzeigen bereitgestellt, die kantonsweit über das Netzwerk des Initiativkomitees gestreut werden. Im entsprechenden Gesetzesartikel seien Bussen von bis zu 20'000 Franken vorgesehen, wenn «ein verbotener Zaun oder eine verbotene Absperrung aus Stacheldraht oder ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien» erstellt werde.

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