St. Galler Gericht spricht drei Männer wegen Schändung schuldig

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni 2018 wurde eine junge Frau in St. Gallen von drei Männern sexuell missbraucht.
- Der Fall wurde vom Kreisgericht St. Gallen eröffnet und die Täter schuldig gesprochen.
Das Kreisgericht St. Gallen hat am Donnerstag zwei Somalier und einen Äthiopier wegen Schändung schuldig gesprochen. Die Beschuldigten wurden zu Freiheitsstrafen von sieben bis neun Jahren verurteilt. Die Männer sollen mit einer wehrlosen jungen Frau ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.
20-jährige Schweizerin sexuell missbraucht
Die drei Beschuldigten hielten sich in der Nacht auf den 26. Juni 2018 in einer Wohnung in St. Gallen auf. Mit dabei war eine 20-jährige Schweizerin, welche einen der Männer am Nachmittag kennengelernt hatte.
In der Wohnung des 31-Jährigen wurde mehrfach Kokain und Alkohol konsumiert. Die junge Frau fühlte sich nach einiger Zeit stark angetrunken. Sie legte sich in den Kleidern auf die Matratze im Nebenzimmer.
Die drei Männer sollen sich laut der Anklage einer nach dem anderen an der «völlig apathisch daliegenden Frau» vergangen haben. Sie hätten ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen. Dies machten sie, obwohl sie wussten, dass sich das Opfer aufgrund ihres Zustandes nicht gegen die sexuellen Handlungen wehren konnte. Die Frau habe die Männer weggeschoben und sich weggedreht.
Fall ist nun am Kreisgericht St. Gallen
Das Kreisgericht St. Gallen eröffnete die Urteile am Donnerstag mündlich. Der 31-jährige Somalier erhielt wegen Schändung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Ausserdem wurde ihm eine Busse von 600 Franken und eine Landesverweisung von fünf Jahren ausgesprochen.
Den 24-jährige Äthiopier wurde wegen Schändung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zu einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Für den 25-jährigen Somalier gab es Schuldsprüche wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Er soll für neun Jahre ins Gefängnis und eine Busse von 600 Franken zahlen. Die Landesverweisung wurde auf zehn Jahre festgesetzt.
Aussagen der Frau wirken glaubwürdig
Die Aussagen der jungen Frau seien glaubhaft. Die Beschuldigten hätten den Sex zuerst bestritten und sich in ihren Aussagen in Widersprüche verstrickt, sagte der vorsitzende Richter.
Die Frau habe die Sexualkontakte nicht gewollt. Die Beschuldigten hätten gewusst, dass sie sich nicht wehren konnte. Sie müssen der Frau solidarisch 30'000 Franken Genugtuung und 100'000 Franken Schadenersatz zahlen.
Es soll nicht die erste Vergewaltigung gewesen sein
Im Dezember 2018 soll der 25-jährige Somalier zudem ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Das Opfer habe weinend zum Ausdruck gebracht, dass es mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden sei, sagte der Richter.
Die Staatsanwältin hatte Freiheitsstrafen von 10 und 12 Jahren und je eine Busse von 600 Franken gefordert. Die Beschuldigten sollen für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Die Verteidiger hatten auf Freisprüche von der Schändung plädiert, von der Landesverweisung sei abzusehen und die Zivilforderungen seien abzulehnen. Für die Betäubungsmitteldelikte seien Bussen von 200 und 600 Franken angemessen.