Verwarnungen zukünftig schneller als bisher
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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone
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Ausländische Sozialhilfebeziehende werden künftig im Kanton Aargau schneller verwarnt als bisher. Der so genannte Orientierungswert für bezogene Gelder wird halbiert. Der Grosse Rat überwies am Dienstag eine entsprechende Motion der SVP mit 76 zu 55 Stimmen.

Wer eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) hat und insgesamt 25'000 Franken Sozialhilfe bezog, der kommt künftig mit Sicherheit auf den Prüfstand. Das gleiche gilt für Personen mit ein Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ab 40'000 Franken.

In beiden Fällen kann das kantonale Amt für Migration und Integration (MIKA) das Aufenthaltsrecht überprüfen und allenfalls widerrufen. Ob bei Erreichen des Orientierungswerts der Entzug der Bewilligung verfügt werden könne, sei jedoch von weiteren Faktoren abhängig, hielt der Regierungsrat zur Motion fest.

Ursprünglich hatte die SVP gefordert, dass die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bei den entsprechenden Sozialhilfesummen gleich entzogen werden soll. Für die tieferen Orientierungswerte zur Verwarnung der Beziehenden sprachen sich auch FDP und CVP aus, dagegen votierten SP und Grüne.

Gemeinden müssen Daten liefern

Damit das MIKA die Fälle unter die Lupe nehmen kann, ist es auf Informationen der Gemeinden angewiesen. Abklärungen zum bisherigen Meldeprozess ergaben gemäss Regierungsrat, dass die Gemeinden den Sozialhilfebezug meistens mittels Auszügen aus den Protokollen des Gemeinderats melden.

Daraus sei in aller Regel nicht ersichtlich, wie lange die Betroffenen von der Sozialhilfe abhängig seien und auf welchen Gesamtbetrag sich die bezogene Sozialhilfe belaufe. Die Gemeinden müssen nun sicherstellen, dass sie dem MIKA Aargau unaufgefordert Meldung erstatten, wenn die Orientierungswerte überschritten würden.

Im vergangenen Jahr wurden im Aargau 92 Bewilligungen entzogen. Davon lag in 34 Fällen ein aktueller oder früherer Sozialhilfebezug vor.

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