Sonderjagdinitiative aus Graubünden erhitzt die Gemüter
Das Wichtigste in Kürze
- Vor drei Jahren hat der Kanton Graubünden die Sonderjagd-Initiative für ungültig erklärt.
- Nach jahrelangem Rechtsstreit wurde die Volksinitiative heute doch noch verabschiedet.
Wenn während der Hochjagd nicht genügend Tiere erlegt werden, gibt es eine Nachjagd, die so genannte Sonderjagd. Darüber, wie sie zu gestalten ist, streiten sich die Jäger seit Jahrzehnten. Eine Initiative aus dem Volk fordert die Abschaffung der Sonderjagd und ist dafür bereits einen steinigen Weg gegangen: Vor sechs Jahren wurde das Begehren eingereicht.
Es wird verlangt, dass die Abschusspläne auf der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Um dies zu erreichen, soll die Hochjagd im September und Oktober an insgesamt höchstens 25 Tagen stattfinden. Die Sonderjagd im November und Dezember soll abgeschafft werden.
Am 9. Februar 2015 erklärte das Bündner Parlament die Initiative für ungültig, mit der Begründung, sie verstosse gegen Bundesrecht. Die Initianten reichen beim Verwaltungsgericht eine Verfassungs- und Stimmrechtsbeschwerde ein. Im März 2016 weist das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab und erklärt damit die Initiative für ungültig, da sie gegen Bundesrecht verstosse.
Die Initianten ziehen weiter vor Bundesgericht. Im November 2017 dann der Knaller: Das Bundesgericht erklärt die Initiative am 8. November 2017 für gültig. Konkret: Das Bündner Parlament wird in der kommenden Dezembersession über die Initiative beraten. Eine Volksabstimmung kann laut Mario Cavigelli auf das erste Halbjahr 2019 angesetzt werden.
Bündner Regierung empfiehlt Sonderjagdinitiative zur Ablehnung
Heute Mittwoch haben Regierungpräsident Mario Cavigelli und Adrian Arquint, Vorsteher des Amtes für Jagd und Fischerei Stellung genommen zur Initiative, die in Graubünden seit Jahren die Gemüter erhitzt.