Im Kanton sollen Fischerinnen und Fischer künftig Hegearbeiten leisten oder eine Ersatzabgabe zahlen, um die Artenvielfalt einheimischer Fische zu sichern.
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Fischer in Solothurn könnten bald zu Hegepflichten verpflichtet werden oder eine Ersatzabgabe zahlen. (Symbolbild) - keystone
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Fischerinnen und Fischer sollen im Kanton Solothurn neu zu Hegearbeiten verpflichtet werden. Wer nichts für die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische und Krebse tut, soll eine Ersatzabgabe zahlen.

Diese neue Abgabe will der Regierungsrat für Lebensraumaufwertungen und zur Förderung der Solothurner Fischerei einsetzen, wie er am Dienstag nach seiner Sitzung mitteilte.

Die Hegepflicht, die für Bezügerinnen und Bezüger von Jahrespatenten gelten soll, hatte Kantonsrat David Gerke (Grüne) 2022 als Auftrag auf Tapet gebracht. Der Regierungsrat will dieses Anliegen im Rahmen einer Teilrevision des Fischereigesetzes nun umsetzen.

Rechtliche Grundlage für zeitlich beschränkte Verbote

Er will dabei neu auch eine rechtliche Grundlage für zeitlich und örtlich beschränkte Fischereiverbote und Betretungsverbote schaffen. Der Kanton Solothurn soll so künftig in Notsituationen – etwa bei Extremwetterereignissen oder bei Seuchenausbrüchen – Schutzmassnahmen zugunsten der Wasserlebewesen erlassen können. Das überarbeitete Fischereigesetz gelangt nun in den Kantonsrat.

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