Wegen Übergriffen auf mehrere Kinder stand ein 48-jähriger Schweizer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Solothurn. Die Ankläger forderten eine Verwahrung.
Gefängnis
Die Genfer Strafanstalt «Les Dardelles». (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch sah das Amtsgericht Solothurn einen Prozess um mehrere pädophile Übergriffe.
  • Die Ankläger forderten eine Verwahrung des 48-jährigen Beschuldigten.
  • Der Mann befindet sich bereits seit 2018 in Haft.
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Am Mittwoch fand ein Prozess um pädophile Übergriffe eines heute 48-Jährigen auf mehrere Kinder im Jahr 2018 statt. Der Ankläger forderte vor dem Solothurner Obergericht die Verwahrung des Beschuldigten. Der Verteidiger plädierte auf weitgehende Freisprüche. Das Urteil wird am Montag eröffnet.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen SO war im Dezember 2020 zu mehreren Teilfreisprüchen gekommen. Diese bezogen sich auf Vorfälle im Juli 2018 gegenüber zwei fünf- und sechseinhalbjährigen Brüdern.

Dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen war, bezweifelte das Amtsgericht nicht. Das von der Anklage angegebene Datum könne aber nicht stimmen, hiess es. Daraufhin wurde die Anklageschrift abgeändert.

Schuldsprüche wegen mehrerer Übergriffe

Zu Schuldsprüchen gekommen war das Amtsgericht bezüglich späterer weiterer Übergriffe gegen den kleineren der beiden Brüder und einen achtjährigen Buben. Dazu kamen sexuelle Belästigung eines 13- und eines 14-jährigen Mädchens sowie Herstellung und Konsum harter Pornografie.

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Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay

Das Amtsgericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung und der harten Pornografie. Es verurteilte den einschlägig Vorbestraften zu 30 Monaten Freiheitsentzug, einer Geldstrafe und einer Busse. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien aber nicht gegeben.

In seinem Plädoyer vor dem Obergericht forderte der Oberstaatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Zudem machte er nachdrücklich geltend, der Mann sei zu verwahren. Dies sei gerechtfertigt und nötig.

Die Unstimmigkeiten bezüglich Datum einiger Vorfälle seien auf Missverständnisse bei der Videobefragung der zweisprachigen Buben zurückzuführen. Das alternative Datum passe auch zu weiteren Ermittlungsergebnissen.

Hohe Rückfallgefahr

Der psychiatrische Gutachter hatte die Rückfallgefahr des Mannes als «deutlich erhöht» eingestuft. Aufgrund der Akten über den Beschuldigten stellte er eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Zügen fest.

Es bestehe zudem eine «Ich-Dystonie». Das heisse, der Mann erlebe seine Übergriffe als «von sich abgespalten», als ob ein anderer sie verübte.

Beschuldigter erklärt sich für unschuldig

Der Beschuldigte erklärte sich unschuldig. Sein Verteidiger forderte weit gehende Freisprüche. Es gebe grosse Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten und am Datum, an dem die Übergriffe stattgefunden haben sollten.

Völlig unklar sei, wie die Anklage auf das vor Obergericht präsentierte neue Datum gekommen sei. Die Ergänzung der Anklageschrift sei nicht zulässig.

Es bleibe einzig ein Schuldspruch wegen Pornografie, was mit einer bedingten Geldstrafe zu ahnden sei. Gegen eine Verwahrung wehrte sich der Verteidiger. Es gehe nicht an, eine frühere stationäre und eine ambulante Massnahme nachträglich in eine Verwahrung umzuwandeln. In diesem Verfahren setzten «alle alles daran», seinen Mandanten «einer Verwahrung zuzuführen – koste es, was es wolle».

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Am Vormittag hatte der Beschuldigte einen neuen Anwalt gefordert. Dem aktuellen Verteidiger warf er mangelhafte Vertretung vor – das Vertrauen sei erschüttert. Das Gericht wies den Antrag zurück. Der Beschuldigte werde «wirkungsvoll und engagiert verteidigt».

Mann seit 2018 in Haft

Der Mann sitzt seit seiner Verhaftung Ende November 2018 in Haft. Laut Gefängnis verlässt er seine Zelle kaum. Er wolle weder arbeiten noch spazieren, noch Kontakte pflegen.

Der Mann erklärte, erstens habe er mit seinem Fall soviel zu tun, dass er keine Zeit zum Arbeiten habe. Er verfasst immer wieder umfangreiche Eingaben, Beschwerden und dergleichen. Zweitens habe er selbst genug Probleme und möge «das Gejammer» der anderen nicht hören. Und drittens sei ihm der ummauerte Spazierhof zu eng, er gucke lieber aus dem Zellenfenster.

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