Schwyzer Regierung will die Erhebung von Gebühren kantonal regeln

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz will eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Gebühren für das Langzeitparkieren schaffen. Dies, nachdem das Bundesgericht 2018 in Bezug auf die Gemeinde Reichenburg SZ festhielt, dass diese fehlte.
Ein neuer Abschnitt «Gebühren» soll das kantonale Finanzhaushaltsgesetz ergänzen, wie die am Donnerstag publizierte Vorlage des Regierungsrats verlangt.
Aktuell sind die Grundsätze für die Festlegung und Anpassung von Gebühren auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen verankert. Mit der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes erhofft sich der Regierungsrat, die Rechtssicherheit zu verbessern. Ein Bundesgerichtsurteil hatte die Gemeinden und den Kanton zur Überprüfung der Gesetzesgrundlagen veranlasst.
Bundesgerichtsurteil als Auslöser
In seinem Urteil vom 12. Oktober 2018 hielt das Bundesgericht fest, die Gemeinde Reichenburg SZ habe das Legalitätsprinzip verletzt. Für die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund hatte die Grundlage gefehlt.
Die Gemeinde hatte per 1. April 2015 ein Parkplatzkonzept eingeführt, wonach alle Parkkarten gebührenpflichtig wurden. Eine kostenlose Ausstellung war nicht mehr möglich. Um einen öffentlichen Parkplatz nutzen zu dürfen, war neu eine Jahresparkkarte für 800 Franken bei der Gemeinde zu erwerben.
Ein bisheriger Inhaber einer kostenlosen Parkkarte erhob bei der Gemeinde Anspruch auf weitere gebührenfreie Nutzung von Parkplätzen. Nachdem der Gemeinderat dies abgelehnt hatte, zog er seine Beschwerde bis ans Bundesgericht weiter.
Neue Eckpfeiler für Gebührenerhebung
Wie die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung zur Vorlage schrieb, will der Regierungsrat mit der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes nun «die wichtigsten Eckpfeiler» für die Gebührenerhebung und -bemessung definieren. Also etwa, wer wofür Gebühren festlegen kann und wie hoch die Tarife angesetzt sein dürfen.
Die Formulierungen sind allgemein gehalten. Parkplätze werden in der Vorlage nicht ausdrücklich erwähnt.
Wie die Staatskanzlei weiter festhielt, werden mit der Vorlage keine neuen Gebühren eingeführt oder Gebührentarife angepasst.
Gemeinden begrüssen den Vorschlag
Gemäss dem Bericht des Regierungsrats zu seinem Antrag begrüssten die Schwyzer Gemeinden und Bezirke im Vernehmlassungsverfahren die Vorlage. Unter den Parteien habe sich einzig die FDP kritisch geäussert. Sie befürchte durch die Ermächtigung der Exekutiven zur Festlegung von Tarifen eine «unkontrollierbare Gebührenpraxis».