Schwyz: Zwei Bauern verteilen Gülle in Grundwasser-Schutzzone!

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Bauern im Kanton Schwyz haben ihre schneebedeckten Felder gedüngt.
- Laut Gesetz ist das illegal, weil so das Grundwasser verunreinigt werden kann.
- Die beiden Bauern wurden nun verurteilt.
Im vergangenen Winter verteilten zwei Bauern aus dem Kanton Schwyz Gülle auf über 14'000 Quadratmetern. Das Gebiet lag in einer Grundwasser-Schutzzone und war noch von Restschnee bedeckt, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Da der Schnee allmählich schmolz, war das Wiesland völlig durchnässt.
Das Gesetz verlangt: Flüssiger Dünger darf nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Ist er durchnässt, könnte das Grund- und Trinkwasser verunreinigt werden.

Mehrere Tage lang musste daher die Wasserqualität streng überwacht werden. Glücklicherweise blieb das Trinkwasser sauber.
Stört dich der Geruch von Gülle?
Beide Bauern wurden wegen eines «fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer» verurteilt. Sie erhielten laut dem «Bote der Urschweiz» bedingte Geldstrafen von mehreren Tausend Franken.
Die Busse und Verfahrenskosten müssen sie bezahlen. Der erste Landwirt blecht 3900 Franken, der zweite Bauer gut 1800 Franken.