Swissterminal darf eine Beschwerde wegen des Projekts Gateway Basel Nord einreichen. Für Schweizerische Rheinhäfen - Port of Switzerland ist dies ein Schock.
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Die Konkurrenz kämpft weiter gegen das geplante neue Hafenterminal in Basel. Das Bild zeigt das heutige Containerterminal, das an seine Kapazitätsgrenzen stösst. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Verkehr lehnte Swissterminal als Partei im Fall Gateway Basel Nord ab.
  • Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht: Die Firma darf Beschwerde einlegen.
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Die Containerlogistikfirma Swissterminal hat vor Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt: Sie ist berechtigt, gegen das Gesuch um Investitionsbeiträge für den Bau der geplanten Umschlagsanlage Gateway Basel Nord Beschwerde einzulegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss nun über die Bücher.

Swissterminal hatte 2018 verlangt, dass sie als Partei zugelassen wird, was das BAV abwies. Das Bundesamt begründete seinen Entscheid unter anderem damit: Die Befürchtung von Swissterminal, mit dem projektierten Vorhaben zukünftig einer verstärkten Konkurrenz ausgesetzt zu sein, reiche nicht aus.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten von Swissterminal

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil anders entschieden. Es hält fest, dass die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) in einem anderen Verfahren zum Schluss gelangt sei: Mit der geplanten bimodalen Umschlagsanlage für Strasse und Schiene werde der wirksame Wettbewerb in diesem Bereich ausser Kraft gesetzt.

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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Archivbild) - Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hält deshalb das Argument von Swissterminal für glaubhaft: Die Firma könnte aufgrund des geplanten Subventionsbeitrags des Bundes für das Gateway Basel Nord aus dem Markt gedrängt werden. Damit bestehe die für eine Parteistellung erforderliche Nähe zum Projekt.

BAV muss Swissterminal in Verfahren aufnehmen

Das BAV nun muss die Firma Swissterminal und andere Konkurrenten in diesem Bereich in das Verfahren aufnehmen. In der Sache selbst hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden.

Gateway Basel Nord wurde von der SBB Cargo, der Hupac und der Contargo gegründet. Es ist geplant, eine Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr im Raum Basel Nord zu realisieren und zu betreiben.

In einer ersten Etappe soll eine bimodale Anlage für Transporte auf der Strasse und Schiene entstehen. In der zweiten Etappe soll die Anlage um ein neues Hafenbecken erweitert werden. Dies, um dort den Umschlag für Transporte auf der Strasse, Schiene und dem Wasser ermöglichen.

Projekt vorerst auf Eis

Für Schweizerische Rheinhäfen - Port of Switzerland ist der Entscheid ein Schock: Die Idee eines trimodalen Grossterminals kann nun vorerst nicht weiterverfolgt werden. Das schreibt die «Basler Zeitung».

Das BAV genehmigte im Juli 2018 einen Subventionsbeitrag von 83 Millionen Franken an Gateway Basel Nord. Der Entscheid basiert auf dem Gütertransportgesetz. Dieses sieht vor, dass der Bund Investitionsbeiträge an den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung solcher Umschlagsanlagen leisten kann.

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