Auch in diesem Winter sind die Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Basel verpflichtet, den Schnee auf dem Trottoir zu räumen.
Schnee
Eine Frau beim Schneeschaufeln in Basel. - keystone

Basler Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen auch diesen Winter den Schnee auf dem Trottoir wegräumen.

Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) hat am Mittwoch vor dem Grossen Rat gesagt, die Einrichtung eines solchen Winterdienstes beim Tiefbauamt habe «länger gedauert als erwartet».

Der Ratschlag der Regierung sei zwar bereit, aber noch nicht verabschiedet. Als Gründe für die Verzögerung nannte Keller etwa die Abklärungen mit den Gemeinden Riehen und Bettingen, die dann als Teil der kommunalen Aufgaben diesen Winterdienst übernehmen müssten.

Zudem brauche es auch eine öffentliche Ausschreibung, um die geeigneten Geräte anzuschaffen, sagte die Regierungsrätin in der Beantwortung der Interpellation von Jérôme Thiriet (GAB).

«Mit den ersten Schätzungen waren wir zu optimistisch», räumte Keller anschliessend gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein. Frühestens im nächsten Winter könne mit einer Umsetzung gerechnet werden.

Kritik an verzögerten Plänen

Entsprechend nehme die Regierung auch das Budgetpostulat, das Thiriet zusammen mit Lorenz Amiet (SVP) einreichte, nicht entgegen, da eine Umsetzung diesen Winter nicht mehr möglich sei.

In ihrer Interpellationsantwort verwies Keller zudem auf die negativere CO2-Bilanz der Schneeräumungsarbeiten durch Maschinen anstelle von Privaten, die mit einer Schaufel Hand anlegen.

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Lorenz Amiet, Präsident der SVP-Fraktion im Grossen Rat Basel. - zVg

Jérôme Thiriet war nicht zufrieden den Antworten. Mit seiner Interpellation wollte er wissen, weshalb sich die Umsetzung seine überwiesene Motion «Winterdienst auf Trottoirs ist Staatsaufgabe» verzögerte.

Als es diesen Monat schneite, habe genau das «für Verwirrung» darüber gesorgt, wer nun verantwortlich sei für die Schneeräumung. «Viele Leute wussten nicht, was Sache ist – dies gibt ein schlechtes Bild der Verwaltung ab», sagte Thiriet.

Basler Sonderstellung

Noch im September 2021 stufte die Regierung in ihrer Antwort auf Thiriets Motion eine Übertragung des Trottoir-Winterdienst an den Kanton auf den Winter 2023/2024 als «machbar» ein.

Im Kanton Basel-Stadt sind noch immer die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Trottoirs vor den Liegenschaften «gefahrlos» betreten werden können. Damit nimmt Basel im Vergleich zu anderen Städten eine Sonderstellung ein.

Gemäss Angaben der Basler Regierung ist dies etwa in Zürich, Bern, Winterthur und St. Gallen Sache der öffentlichen Hand. Einzig in Luzern seien Private zuständig – da dies aber nicht funktioniere, räume auch dort die Stadt die Trottoirs.

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