Der Presserat kritisiert das Online-Magazin «Republik» wegen mangelndem Schutz der Identität eines Badi-Pächters.
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Das Online-Magazin «Republik». (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das Online-Magazin «Republik» teilweise gutgeheissen. Die «Republik» hatte über den «meistgesuchten Badi-Pächter der Welt» berichtet und den Mann gemäss Presserat nicht genügend vor Identifizierung geschützt.

Der Name des Mannes sei zwar nicht genannt worden, aber der Name der Badeanstalt und die Gemeinde, hält der Presserat in seinem am Donnerstag publizierten Entscheid fest. Damit sei für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde und deren Umgebung einfach erkennbar gewesen, um wen es sich gehandelt habe.

Eine identifizierende Berichterstattung ist aber nur zulässig, wenn die Person im Zusammenhang mit einem Thema selber öffentlich auftritt oder wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Namensnennung besteht. Nach Ansicht des Presserates war keine dieser Voraussetzungen erfüllt.

Gegenargumente von Republik

Das Online-Magazin argumentierte, dass der Mann schon mehrmals mit vollem Namen genannt worden sei. Es gebe zahlreiche Medienartikel im In- und Ausland, in denen es um seine mutmasslich schweren wirtschaftskriminellen Tätigkeiten gehe. Die «Republik» hingegen habe nicht nur auf den vollen Namen verzichtet, sondern auch auf die Initialen. Im Text wird der Badi-Pächter «X» genannt.

Hätte die «Republik» aber den Namen der Badeanstalt weggelassen, hätte dies ihrer Ansicht nach eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit sich gebracht. Der Verdacht hätte auf jeden Pächter einer Badeanstalt am Zürichsee oder in der Schweiz fallen können.

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