Ein 47-jähriger Mann soll wegen pädophiler Übergriffe verurteilt werden. Das Richteramt Olten-Gösgen SO entscheidet über Verwahrung oder Freispruch.
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Der Eingang des Richteramts Olten-Gösgen SO. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem 47-jährigen Mann werden mehrere sexuelle Übergriffe an Kindern vorgeworfen.
  • Der Ankläger fordert Verwahrung, die Verteidigung Freispruch.
  • Das Richteramt Olten-Gösgen SO entscheidet bis am 16. Dezember über das Urteil.
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Vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO hat der Staatsanwalt am Freitag die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Dessen Verteidiger verlangte weit gehende Freisprüche und Haftentlassung. Dem 47-jährigen Mann werden sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen.

Der Ankläger beantragte Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Schändung und sexueller Nötigung. Dazu kommen sexuelle Belästigung eines 13- und eines 14-jährigen Mädchens. Der Mann soll zudem harte Pornografie mit Kindern und Tieren konsumiert sowie hergestellt haben.

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Das Richteramt Olten-Gösgen entscheidet über pädophile Übergriffe. - Keystone

Er forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und eine 600-Franken-Busse. Der einschlägig vorbestrafte Mann, der sich bisher jeder Therapie verweigert hat, sei zudem zu verwahren. Das Urteil wird voraussichtlich am 16. Dezember bekannt gegeben.

Zwei Brüder misshandelt

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer nochmals die einzelnen Anklagepunkte auf und schilderte den Hergang der Vorfälle. Im Juli 2018 soll sich der Schweizer an zwei Brüdern von fünf und sechs Jahren vergangen haben.

Die Übergriffe erfolgten laut Anklage bei den Kindern zu Hause. Der Beschuldigte befand sich mit ihnen allein in einem Zimmer. Die Eltern machten sich währenddessen für eine Hochzeit zurecht, auf welche sie alle gemeinsam gingen.

Beschuldigter seit 2018 in Haft

Nur rund einen Monat später vergriff sich 47-Jährige laut Anklage erneut am kleineren der beiden Brüder. Diesmal im Kinderbetreuungsraum der Freikirche, wo er verkehrte. Weil der Beschuldigte den Kindern einschärfte, niemandem etwas zu sagen, schwiegen die beiden, bis später das Verfahren begann.

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In Wien soll es im letzten Jahr zu einem schrecklichen Missbrauchsfall gekommen sein. (Symbolbild) - dpa

Der dritte Übergriff auf einen Buben erfolgte im November 2018. Der Beschuldigte lud ihn zu einer Cola in das Lokal ein, das er gepachtet hatte. Dort machte er sich an ihm zu schaffen.

Der Achtjährige hielt sich nicht an das Verbot des Mannes und erzählte zuhause von dem Vorfall. Tags darauf wurde der Beschuldigte festgenommen und ist seither in Haft.

Opfer-Aussagen sollen aus Akten entfernt werden

Der Beschuldigte selbst verneint jegliche pädophilen Neigungen. Er weist alle Vorwürfe als unzutreffend zurück. Dies betonte er nochmals in seinem Schlusswort. Er räumt einzig den Besitz von pornografischem Material ein.

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Justitia - AFP/Archiv

Da die Anklage sich im Wesentlichen auf die Aussagen der betroffenen Kinder stützt, versuchte der Verteidiger, dieses Fundament zu erschüttern. Er beantragte, die Videobefragungen der beiden jüngsten Opfer aus formalen Gründen als nicht verwertbar aus den Akten zu kippen. Das Gericht wies allerdings seine Anträge ab.

Verteidiger plädiert auf reine Geldstrafe

In seinem Plädoyer unterstrich der Verteidiger nochmals, auf die Befragungen dürfe nicht abgestellt werden. Zudem bemängelte er die Untersuchung und kritisierte, das Verfahren habe sich zu lange hingezogen.

Sein Mandant sei freizusprechen, forderte er. Einzig wegen Besitzes von pornografischem Material sei ein Schuldspruch möglich. Dafür sei eine Geldstrafe angemessen. Der Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen.

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Eine Person schaut sich auf einem Computer einen Porno an. (Symbolbild) - DPA

Für die betroffenen Brüder forderte deren Rechtsvertreterin die Zahlung von je 15'000 Franken Genugtuung. Zudem sei der Beschuldigte als grundsätzlich schadenersatzpflichtig zu erklären – etwa in Bezug auf allfällige Therapiekosten. Die Vertreterin des damals Achtjährigen verlangte eine Genugtuung von 6000 Franken.

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