Die neuen Regeln zur relativen Marktmacht führten seit 2022 zu wenigen Anzeigen. Im Jahr 2023 schloss die Weko zwei Verfahren ab.
Wettbewerbskommission (WEKO)
Seit 2022 gab es kaum Anzeigen wegen relativer Marktmacht. (Symbolbild) - sda

Die seit 2022 geltenden Vorschriften zur relativen Marktmacht haben nicht zu einem grossen Ansturm mit Anzeigen geführt. Die dafür zuständige Wettbewerbskommission hat im vergangenen Jahr die ersten beiden Untersuchungen dazu abgeschlossen.

In einem Fall tadelte die Wettbewerbskommission (Weko) den französischen Madrigall-Verlag. Dieser missbrauche seine Marktmacht gegenüber der Schweizer Buchhändlerin Payot. Die Kommission verpflichtete Madrigall, Payot den Direktimport von Büchern zu günstigeren Preisen zu ermöglichen.

Weko sieht keinen Machtmissbrauch durch Fresenius Kabi im Auslandsgeschäft

Eine zweite Untersuchung zum Medizintechnikhersteller Fresenius Kabi stellte die Weko dagegen sein. Die Gruppe habe ihre relative Marktmacht gegenüber Galexis beim Bezug von Trink- und Sondennahrung im Ausland nicht missbraucht, hiess es.

Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Weko blieb die Zahl weiterer Anzeigen zu den Bestimmungen zur relativen Marktmacht gering. Von den acht im Jahr 2024 eingegangenen Meldungen resultierten keine Eröffnungen von Untersuchungen oder Vorabklärungen.

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