Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) beharrt weiterhin auf eine Kinderrenten-Kürzung für IV-Rentnerinnen und Rentner.
Die Nationalratskommission bleibt dabei: Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollen gekürzt weden. (Themenbild)
Die Nationalratskommission bleibt dabei: Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollen gekürzt weden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) beharrt auf einer Kürzung der Kinderrenten.
  • Im Ständerat ist man bereits einmal chancenlos gewesen.
Ad

IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder weniger Geld erhalten. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) beharrt darauf, die Kinderrenten um 25 Prozent zu senken. Im Ständerat war das chancenlos gewesen. Die SGK liess sich aber nicht davon abbringen.

Sie beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, an seiner Position festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kinderrenten sollen nun von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente gesenkt werden.

Rollstuhl kind
Obwohl die SGK bereits einmal vor dem Ständerat scheiterte, ist eine Kürzung der Kinderrenten weiterhin das Ziel. (Symbolbild) - Pixabay

Die Kommission hält auch daran fest, die Kinderrenten umzubenennen. Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung beschlossen, sie in «Zulage für Eltern» umzutaufen. Der Ständerat blieb beim heutigen Begriff «Kinderrenten». Nun schlägt die Nationalratskommission den Begriff «Zusatzrente für Eltern» vor.

Was spricht für und was gegen eine Kürzung?

Die Kürzung begründet die Mehrheit der Kommission damit, dass die IV entlastet werden müsse. Die Minderheit argumentiert, ein Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner werde bereits mit dem Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem finanziell schlechter gestellt. Ihnen sollten nicht auch noch die Kinderrenten gekürzt werden.

Zudem habe sich seit der letzten Beratung im Nationalrat gezeigt, dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung hätten als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner einer Kürzung. Die Ständeratskommission hatte dies von der Bundesverwaltung berechnen lassen. In der Folge sprach sich der Ständerat oppositionslos gegen eine Kürzung der Kinderrenten aus.

Stufenloses Rentensystem

Dem Ständerat gefolgt ist die Nationalratskommission bei der Frage, ab welchem Alter beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem die Besitzstandwahrung gelten soll. Wie der Ständerat will sie, dass Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen. Der Nationalrat hatte sich bei der ersten Beratung für eine Grenze von 60 Jahren ausgesprochen.

Rollstuhl
Ab welchem Alter die Besitzstandwahrung beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem gelten soll ist noch unklar. (Symbolbild) - Pixabay

Mit dem stufenlosen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Dem haben beide Räte bereits zugestimmt.

Schlechter weg kommen mit dem stufenlosen System Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es für Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StänderatRentnerNationalratBundesrat