Eine 20-jährige Mutter hat ihr Neugeborenes auf einem Parkplatz ausgesetzt. Nun steht sie in Moutier BE vor Gericht. Ihr droht eine Freiheitsstrafe.
Regionalgericht berner jura
Schild des Regionalgerichts Berner Jura -Seeland in Biel. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2019 hat eine 20-Jährige ihr Neugeborenes in einem Sack auf einem Parkplatz ausgesetzt.
  • Nun steht die junge Frau in Moutier BE vor Gericht.
  • Ihr droht eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren.
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In Moutier BE steht seit Mittwoch eine junge Frau wegen Kindstötung vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, im Januar 2019 ihr Neugeborenes in einen Plastiksack gelegt zu haben. Den Sack habe sie anschliessend auf einem Parkplatz in Reconvilier BE deponiert.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für die 20-jährige Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Verteidigung eine bedingte Geldstrafe. Die Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Sie ist geständig, ihr Neugeborenes getötet oder zumindest dessen Tod in Kauf genommen zu haben.

Mutter von Schwangerschaft überfordert

Den Plastiksack mit dem neugeborenen Baby hatte sie auf einem Schneehaufen abgelegt. Dort fanden Strassenarbeiter das leblose Neugeborene. Untersuchungen zeigten, dass das Kind unverletzt war.

Die junge werdende Mutter hatte ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt. Dementsprechend sei sie bei der Geburt völlig hilflos und verwirrt gewesen, räumte Staatsanwalt Pascal Fischer ein. Trotzdem habe die Frau eigennützig gehandelt.

kindstötung trauerkerzen
Trauerkerzen stehen vor einem Gebäude. (Symbolbild) - Keystone

«Wir brauchen eine Strafe, die etwas härter ausfällt, weil wir damit besser vorankommen.» So sagte Pascal Fischer mit Blick auf die Zukunft der Angeklagten. Die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe für eine Mutter, die ihr Kind unter Einfluss der Geburt umbringt, beträgt maximal drei Jahre.

Vater wusste nichts von Kind

Für die Verteidigung war der Vorwurf der Kindstötung unstrittig. Anwalt Gwenaël Ponsart forderte, dass seine Mandantin ihre ambulante Therapie fortsetzen könne.

Der biologische Vater des Kindes gab an, bis zum Ende der Beziehung nicht von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Als Privatkläger verlangt er eine Genugtuung. Das Urteil wird am Montag erwartet.

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