Der Gemeinderat von Moutier wehrt sich gegen die Ungültigerklärung des Urnengangs
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Das bernische Verwaltungsgericht muss sich mit der Moutier-Abstimmung von 2017 beschäftigen: Der Gemeinderat von Moutier wehrt sich gegen die Ungültigerklärung des Urnengangs. Er zieht den erstinstanzlichen Entscheid der Statthalterin weiter.

Das teilte die Exekutive des bernjurassischen Städtchens am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht in Bern solle feststellen, dass das Abstimmungsresultat vom 18. Juni 2017 gültig sei, heisst es im kurzen Communiqué. Nähere Angaben zum Inhalt der Beschwerde werden nicht gemacht.

Die Stimmberechtigten hatten sich mit einer hauchdünnen Mehrheit für den Wechsel Moutiers zum Kanton Jura ausgesprochen. 137 Stimmen gaben den Ausschlag. Die Berntreuen reichten mehrere Beschwerden gegen den Urnengang ein.

Stéphanie Niederhauser, die Regierungsstatthalterin des Berner Jura, hiess die meisten Beschwerden gut. Zur Begründung erklärte sie unter anderem, die Verlautbarungen der Gemeinde und des Stadtpräsidenten im Vorfeld der Abstimmung seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten.

Weiter kam die Statthalterin zum Schluss, der Urnengang sei mit verschiedenen Mängeln behaftet gewesen. So sei die Identität der Abstimmenden im Stimmlokal nicht kontrolliert worden.

Die Ungültigerklärung warf vergangene Woche hohe Wellen. Projurassier und die jurassische Kantonsregierung kritisierten, die Statthalterin habe auf Anweisung der Berner Regierung gehandelt. Die Berner Regierung wies den Vorwurf vehement zurück.

Am Freitagabend demonstrierten in Moutier mehrere tausend Menschen gegen die Annullierung der Abstimmung. Die Demokratie sei missachtet worden, hiess es an der Kundgebung.

Weg durch die Instanzen
Dass der Gemeinderat von Moutier nun den Weiterzug des Entscheids beschlossen hat, ist nicht selbstverständlich. Denn der Weg durch die juristischen Instanzen ist lang und beschwerlich: Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, könnten Jahre vergehen.

Das würde den von Projurassiern ersehnten Wechsel von Moutier zum Kanton Jura massiv verzögern. Im projurassischen Lager gab es deshalb letzte Woche Überlegungen, den Entscheid der Statthalterin zu akzeptieren. So hätte man beim Kanton Bern schon bald auf eine Wiederholung der Abstimmung pochen können.

Allerdings ist nicht nur der Gemeinderat befugt, eine Beschwerde einzureichen. Dieser Schritt steht auch jedem Stimmberechtigten des Städtchens offen.

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