Ein 17-Jähriger wurde verhaftet, weil er gegen das Waffen- und IS-Gesetz verstossen haben soll. Er verneinte eine Verbindung zum IS.
Das Bundesgericht hat eine einmonatige Untersuchungshaft für einen Minderjährigen für rechtens befunden. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat eine einmonatige Untersuchungshaft für einen Minderjährigen für rechtens befunden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht bestätigt, dass ein 17-Jähriger wegen Terrorverdachts verhaftet wurde.
  • Er muss einen Monat lang in Untersuchungshaft.
  • Der Vorwurf: Verbindungen zur Terrormiliz IS.
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Das Bundesgericht hat eine einmonatige Untersuchungshaft für einen Minderjährigen bestätigt. Der junge Mann wird beschuldigt, gegen das IS- und das Waffengesetz verstossen zu haben.

Die Genfer Jugendanwaltschaft leitete Ende Juni aufgrund eines Berichtes des Nachrichtendienstes des Bundes eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten ein. Bei einer Hausdurchsuchung wurden drei Gaspistolen, zwei Messer, eine Machete, zwei Handys und Informatik-Geräte sichergestellt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In den Unterlagen des Minderjährigen befand sich unter anderem eine Anleitung zum Bau einer Bombe. Die Auswertung des Computers ergab gemäss dem Urteil des Bundesgerichts, dass der junge Mann am Tag der Eröffnung der Strafuntersuchung, im Internet zur terroristischen Attacke auf Muslime in Christchurch/Neuseeland recherchiert hatte.

Jugendlicher streitet Vorwürfe ab

Der bei seiner Verhaftung 17 Jahre und 8 Monate alte Schweizer, sagte aus, nicht religiös zu sein. Er verneinte jegliche Verbindung zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts gab der junge Mann an, unter dem Einfluss eines «Gurus» gestanden zu haben. Dieser habe die Waffen bei ihm versteckt und seinen Computer benützt, wenn seine Familie nicht zu Hause gewesen sei.

Das Bundesgericht betont, dass bei Minderjährigen eine Untersuchungshaft von einem Monat vor einem Urteil die Ultima ratio sei. In diesem Fall erachtet es die Bedingungen dafür als erfüllt, da ein schwerer Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr bestehe.

Der Beschuldigte ging vor seiner Verhaftung keiner Erwerbstätigkeit nach und besuchte auch keine Ausbildung. Er lebt zusammen mit seinen Geschwistern bei seiner Mutter.

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