Luzern übertragt Apotheken mehr Kompetenzen bei Impfungen

Der Luzerner Regierungsrat hat die Medizinalberufeverordnung geändert. Ab dem 1. Mai dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit dem Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme» im Kanton Luzern alle Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durchführen.
Bisher konnten sie nur Folgeimpfungen – mit Ausnahme von Impfungen etwa gegen Grippe oder Covid-19 – durchführen, wenn die erste Impfung von einem Arzt durchgeführt wurde, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Zugang zu Impfungen erleichtern
Diese Änderung soll den Zugang zu Impfungen erleichtern und die Grundversorgung stärken, besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel, wird die Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) in der Mitteilung zitiert.
Mit dem neuen Impfangebot könnten gezielt auch Personen angesprochen werden, die sich nicht regelmässig in einer hausärztlichen Praxis impfen lassen, so Karin Häfliger, Co-Präsidentin Luzerner Apotheker Verein im Communiqué.
Impfungen in Apotheken sind kostenpflichtig, ausser es liegt ein ärztliches Rezept vor.