Luzern: Pädophiler (75) missbrauchte acht Buben – Verwahrung

Das Wichtigste in Kürze
- 75-jähriger Mann soll acht Buben in Luzern missbraucht haben.
- Das Gericht verurteile ihn zu einer Freiheitsstrafe. Zudem wird er verwahrt.
- Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Schockierender Gerichtsfall aus Luzern: Ein 75-jähriger Mann wurde vor dem Luzerner Kriminalgericht verurteilt. Er soll acht minderjährige Buben über einen Zeitraum von sechs Jahren sexuell missbraucht haben.
Nun erhielt er eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und elf Monaten. Von dieser Strafe wurden ihm bereits abgesessene 1030 Tage Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgezogen.
Der Angeklagte muss zudem insgesamt 56'000 Franken Genugtuung an die sechs Privatkläger zahlen. Zudem wird er verwahrt, wie «20 Minuten» über das Urteil berichtet.
Jüngstes Opfer war neun Jahre alt
Die Kinder wurden gegen Bezahlung bei ihm untergebracht und das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Der Angeklagte filmte die Kinder oft. Insgesamt gibt es laut dem Bericht über 200 Video- und Tonaufnahmen.
Der Angeklagte rechtfertigte sein Handeln im Prozess damit, dass er den Kindern finanzielle Unterstützung gewährte. Sie seien auf die finanzielle Unterstützung angewiesen gewesen. Er behauptete zudem, sie hätten jederzeit gehen können.

Zugleich gestand er eine Mitschuld ein. Er gab zudem an, dass er an Krebs erkrankt sei und sich mit seinem nahenden Lebensende abgefunden habe. Während des gesamten Verfahrens betonte der 75-Jährige immer wieder den Wunsch nach psychologischer Betreuung.
Ein forensischer Psychologe stellte fest, dass der Angeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen und homosexuelle Pädophilie aufweist. Er warnte vor einer hohen Rückfallgefahr.
Berufung gegen Urteil eingelegt
Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn wegen mehrfachen Menschenhandels mit Minderjährigen. Ausserdem wurde er wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen an Kindern und mehrfacher sexueller Handlung an Minderjährigen schuldig gesprochen.
Die Forderung nach einer antiandrogenen Therapie als Ersatzmassnahme wurde vom Zwangsmassnahmengericht abgelehnt. Aufgrund der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit und der mehrfachen Vorbestrafung wurde für den Angeklagten zusätzlich eine ordentliche Verwahrung angeordnet.
Laut «20 Minuten» wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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Brauchst du Hilfe?
Bist du Opfer von sexualisierter Gewalt geworden? Die Opferhilfe hilft dir dabei, die Erfahrung zu bewältigen und informiert dich über deine Rechte und weitere Schritte: www.opferhilfe-schweiz.ch.
Für Kinder oder Jugendliche steht die Beratung von Pro Juventute unter der Nummer 147 zur Verfügung.
*Name von der Redaktion geändert