Zwei Aargauer Long-Covid-Patienten haben sich einer Blutwäsche unterzogen und fühlen sich besser. Die Krankenkassen wollen ihre Behandlung aber nicht zahlen.
Coronavirus Long-Covid
Die Behandlung von Long-Covid-Patienten beschäftigt auch die Gerichte. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Long-Covid-Patienten sind gegen ihre Krankenkassen vor Gericht gezogen.
  • Diese wollen den Versicherten die Blutwäsche-Behandlung nicht bezahlen.
  • Die Gerichte fordern die Versicherungen auf, die Wirksamkeit dieser Methode abzuklären.
Ad

Rund fünf Jahre ist es her, dass der Bundesrat in der Schweiz wegen des Coronavirus einen Lockdown verordnet hatte. Doch während sich das Leben für die meisten Schweizer schon lange wieder normalisiert hat, kämpfen andere mit Long-Covid-Folgen.

So auch zwei Aargauer. Einer von ihnen ist der Radiomoderator Christian Salzmann, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Dieser sitzt im Beirat von «Long Covid Schweiz».

Nach einer Covid-Infektion im November 2020 habe er sich monatelang nicht davon erholt. Wie der «Long Covid Schweiz»-Website zu entnehmen ist, hätten ihm dann verschiedene Medikamente in Kombination mit der Blutwäsche geholfen.

Coronavirus: 20'000 Franken teure Therapie

Die dafür nötigen neun Therapiesitzungen kosteten ihn laut dem «Tagesanzeiger» 20'000 Franken. Seine damalige Krankenkasse, die Helsana, wollte die Kosten aber nicht übernehmen.

Begründung: Die Wirksamkeit der Blutwäsche gegen Long Covid sei nicht ausreichend belegt. Dabei verwies die Versicherung auf eine Einschätzung einer eigenen Vertrauensärztin.

Hast du Erfahrungen mit Long Covid gemacht?

Deshalb zog Salzmann gegen die Helsana vor das Aargauer Versicherungsgericht. Dieses lehnte seine Forderung aber ab.

Anders sah dies im Februar 2024 aber das Bundesgericht: Die Wirksamkeit der Blutwäsche-Behandlung bei Long Covid zu bezweifeln, reiche nicht.

Laut Urteil gibt es keinen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass diese Methode offensichtlich «unwirksam, unzweckmässig oder unwirtschaftlich» ist.

Dennoch sahen die Bundesrichter davon ab, die Helsana zur Zahlung von Salzmanns Therapie zu verpflichten. Stattdessen wiesen sie den Fall an die Krankenkasse selbst zurück.

Die Frage nach der Bezahlung blieb somit ungeklärt. Doch ein aktueller Fall aus dem Aargau könnte diesbezüglich entscheidend sein.

Versicherungsgericht entscheidet in zweitem Fall für Patienten

Dabei geht es laut der «Aargauer Zeitung» um einen Long-Covid-Patienten, der drei Blutwäsche-Behandlungen gemacht hat. Kostenpunkt: 6000 Franken.

Das Aargauer Versicherungsgericht hat in diesem Fall zu Gunsten des Patienten entschieden. Beim Urteil hätten sich die Richter massgeblich auf das Salzmann-Urteil des Bundesgerichts gestützt.

Coronavirus Long Covid
Noch immer leiden Menschen unter den Folgen von Long Covid.
Coronavirus Long Covid Krankenkasse
Das beschäftigt auch die Krankenkassen, besonders wenn es um eine allfällige Kostenübernahme von Behandlungen geht.
Coronavirus Long Covid Blutwäsche
Zwei Aargauer machten Blutwäsche-Therapien und wollten deren Kosten von ihren Krankenkassen zahlen lassen.
Coronavirus Long Covid Bundesgericht
Da sich die Krankenkassen weigerten, zogen sie vor Gericht. Einer der Fälle landete vor dem Bundesgericht, was sich auf den Entscheid im zweiten Fall auswirkte.
Coronavirus Long Covid Krankenkasse
Im zweiten Fall verordnete das Gericht, dass die Krankenversicherung (CSS) die Wirksamkeit von Blutwäsche-Behandlungen bei Post-Covid-Erkrankungen abklären muss.
Coronavirus Long Covid Blutwäsche
Ob die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen müssen, sagte das Gericht nicht. (Symbolbild)

Die Krankenkasse des Patienten, die CSS, argumentierte, dass einerseits die Behandlung nicht ärztlich verordnet gewesen sei. Andererseits fehle eine «robuste klinische Evidenz» für die Blutwäsche-Behandlung bei Long Covid.

Die CSS sah die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, dass die Behandlung wirkungsvoll, zweckmässig und wirtschaftlich sei.

Krankenkasse muss Wirksamkeit abklären

Dass die Methode nicht durch den Hausarzt verschrieben worden sei, hält das Versicherungsgericht hingegen für irrelevant. Denn die Blutwäsche sei von einer Ärztin durchgeführt worden. Deshalb gelte sie als ärztlich angeordnet.

Ausserdem reiche es nicht aus, die Wirksamkeit einer Behandlung in Zweifel zu ziehen. Stattdessen gelte laut dem Gericht die sogenannte Wirksamkeitsvermutung. Der Fall sei mit jenem von Salzmann identisch.

Sind die Krankenkassenprämien zu hoch?

Weiterhin unklar bleibt dennoch, ob die Krankenkassen die Blutwäsche-Behandlungen zahlen müssen. Laut Urteil muss die CSS deren Wirksamkeit bei Post-Covid-Erkrankungen abklären.

Eine Möglichkeit dafür wäre ein fachspezifisches Gutachten. Im Anschluss müsse die Krankenkasse neu über ihre Leistungspflicht entscheiden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtKrankenkasseBundesratFrankenHelsanaCoronavirusKrankenkassenGericht