Ausgerechnet in der reichen Gemeinde Küsnacht ZH muss eine Witwe fünf Jahre auf Ergänzungsleistungen warten.
küsnacht
Küsnacht am Zürichsee. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Jahre lang kämpft Simonetta Cimmino aus Küsnacht ZH um Ergänzungsleistungen.
  • Obwohl sie alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht gewonnen hat, erhält sie kein Geld.
  • Die wohlhabende Zürcher Gemeinde zahlt erst, als der «Beobachter» interveniert.
Ad

Als eine Frau 2020 kurz nach dem Tod ihres Mannes Ergänzungsleistungen beantragt, bleibt die Gemeinde Küsnacht ZH untätig. Zwei Jahre später folgt die erste Absage – mit der Begründung, ihr verstorbener Mann habe wohl vor der Heirat freiwillig auf Erbanteile verzichtet.

Dabei ist längst klar: Der Verstorbene stammte zwar aus einer reichen Familie, hinterliess aber nur Schulden. Seine Frau pflegte ihn bis zu seinem Tod und geriet danach selbst in Not.

In den zwei Jahren, in denen sich Küsnacht Zeit für eine Antwort liess, verlor die Frau ihre Wohnung und wurde betrieben. Sie musste bei Freundinnen um finanzielle Hilfe bitten. Um über die Runden zu kommen, arbeitete sie ausserdem wieder als Psychotherapeutin – mit über 70.

Insgesamt fünf Jahre erhielt sie kein Geld von der Gemeinde an der Goldküste am Zürichsee – einer der reichsten Gemeinden in der Schweiz. Gegenüber dem «Beobachter» sagt die Frau: «Es ist unglaublich, was mir passiert ist. Es hat mich ins Herz getroffen, wie Küsnacht mich behandelt hat.»

Gerichte geben ihr recht – doch Küsnacht mauert

Die Frau, heute 71 Jahre alt, hat vor allen Gerichten gegen die Gemeinde gewonnen. Die Instanzen halten fest: Eine Witwe kann nicht für die finanziellen Entscheidungen ihres Mannes vor der Heirat verantwortlich gemacht werden. Die Gemeinde müsse zahlen.

Doch Küsnacht schaltet auf stur – selbst nach einem Bundesgerichtsentscheid im Januar 2025, der zu Gunsten der Witwe ausfiel. Statt Geld gibt es im darauffolgenden März nämlich einen neuen Fragenkatalog von der Gemeindeverwaltung.

Die Frau reichte deshalb beim kantonalen Sozialamt eine Aufsichtsbeschwerde ein und machte vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine Rechtsverweigerung gelten. Doch solche Sachen dauern. Deshalb meldete sich die Rentnerin beim «Beobachter».

Als das Magazin die zuständige Küsnachter Gemeinderätin mit dem Fall konfrontierte, ging es dann plötzlich schnell. Gerade einmal drei Arbeitstage nach dem Eingang der Anfrage, hätten die Küsnachter Behörden versprochen, einen Teil des Geldes sofort auszuzahlen, heisst es.

Küsnacht: «Bestmöglich beraten und unterstützt»

Der Anwalt der Frau spricht von «Schikane» gegenüber seiner Mandantin. Küsnacht habe den Fall verschleppt und mit immer neuen Abklärungen verzögert. Den Weg ans Bundesgericht hätte es laut ihm gar nicht gebraucht – das erstinstanzliche Urteil sei eindeutig gewesen.

Die zuständige Gemeinderätin weist die Vorwürfe zurück. Man habe die Frau «bestmöglich beraten und unterstützt» und sich auf Einschätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen gestützt. Die lange Dauer erkläre sich mit fehlenden Unterlagen und gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtTod