Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit versucht die koordinierte Gesundheitsversorgung zu fördern. Ein runder Tisch wird gefordert.
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An einem runden Tisch sollen sich Gesundheits-Netzwerke finden (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGK-N gibt einen runden Tisch für verschiedene Gesundheitsnetzwerke in Auftrag.
  • Diese soll eine koordinierte Gesundheitsversorgung fördern.
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Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will die koordinierte Gesundheitsversorgung fördern. Der Bundesrat stösst mit seinen Vorschlägen bei den Akteuren aber auf Widerstand. Daher beauftragt die Kommission die Verwaltung, die Kontrahenten an einen Runden Tisch zu bringen.

Das beschloss die SGK-N bei den Beratungen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Beschluss fiel einstimmig. Der Runde Tisch soll eine Lösung finden, die bei Ärzteschaft, anderen Gesundheitsfachleuten und Versicherungen ankommt. Auch die stationären und ambulanten Dienste, Patientenorganisationen sowie die Kantone sollen ins Boot geholt werden.

Präventionsförderung wird in der Vorlage thematisiert

Für die Dämpfungsmassnahmen bei den Arzneimittelpreisen beschloss die Kommission, vor der Detailberatung verschiedene Ansätze zu prüfen. Dazu beauftragte sie die Verwaltung, eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausland zu prüfen.

Für die Vergütung innovativer Medikamente soll die Verwaltung alternative Modelle evaluieren. Zudem soll sie aufzeigen, wie die Prävention im Rahmen der Vorlage gefördert werden kann. Die Beratungen über die Massnahmen in dem zweiten Massnahmenpaket will die Kommission erst nach Abschluss dieser Arbeiten fortsetzen.

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Die koordinierte Gesundheitsversorgung soll gefördert werden (Symbolbild) - keystone

Im Bundesgesetz über die Regulierung der Vermittlungstätigkeit im Krankenversicherungsgeschäft beantragt die SGK-N dem Nationalrat, an seiner Version festzuhalten. Diese sieht vor, die Ausbildungspflicht und die Obergrenze für Provisionen auf nicht bei einer Krankenkasse angestelltes Personal zu beschränken.

Der Ständerat schlägt vor, dass der Bundesrat die Krankenkassen anhören muss, bevor er die Branchenvereinbarung zur Vermittlungstätigkeit für allgemeinverbindlich erklärt. Dem stimmt die Kommission zu, welche am Donnerstag und Freitag tagte.

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