Bei den Grossratswahlen im Wallis Anfang März hat es keine Wahlbetrug gegeben. Eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft hat dies ergeben.
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Die ÖVP verliert laut einer Umfrage durch die Regierungskrise die Gunst ihrer Wähler. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Grossratswahlen im Wallis hat es keinen Wahlbetrug gegeben.
  • Zwar hat eine Person für andere Wähler Wahlzettel ausgefüllt.
  • Da dies allerdings mit deren Einverständnis geschah, ist alles legal.
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Bei den Grossratswahlen im Wallis von Anfang März hat es keinen Wahlbetrug gegeben. Dies hat eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft ergeben. Eine Person hat zwar für andere Wähler Wahlzettel ausgefüllt. Weil dies in deren Einverständnis geschah, ist alles legal.

Die Gemeinde Brig-Glis hatte nach den Wahlen eine Strafanzeige wegen mutmasslichen Wahlbetrugs eingereicht. Bei der Auszählung der Stimmen war aufgefallen, dass bei den Wahlen mehrere Listen der CSPO/GLP systematisch gleich verändert worden waren. Insgesamt waren 49 Listen der Grossrats- und Suppleantenwahlen betroffen.

Person füllte Wahlzettel für Personen im Umfeld aus

Der Urheber dieser Listenveränderungen habe identifiziert werden können, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Da dieses Verhalten jedoch keinen Straftatbestand erfülle, sei die Untersuchung mit einer Nichtanhandnahme abgeschlossen worden.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Person in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld für Personen mit deren Einverständnis die Wahlzettel ausgefüllt hat. Die Betroffenen haben zuerst ihre Stimmkarte unterschrieben und danach der Drittperson die Wahlunterlagen übergeben, damit diese den Wahlzettel ergänzt, oder mit ihnen gemeinsam ausfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hebt hervor, dass der ausgefüllte Wahlzettel dem Willen des Wahlberechtigten entsprochen habe und der Wahlberechtigte damit einverstanden gewesen sei, wem die Stimme gegeben werde. Das aufgezeigte Vorgehen erfülle weder den Tatbestand der Wahlfälschung noch denjenigen des Stimmenfangs.

Wahlbetrug im Jahr 2017

Im Wallis weckte der Vorfall zunächst Erinnerungen an den Wahlbetrug von 2017, der landesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Der Wahlbetrüger, ein ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, hatte damals bei den Grossratswahlen in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp rund 190 Wahlzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht.

Der 30-jährige Schweizer wurde deswegen 2018 vom Bezirksgericht Brig zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Der Kanton hat inzwischen Massnahmen zur zusätzlichen Sicherheit gegen Wahlbetrug ergriffen.

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